Nachfolge Österreich
Pflichtteil in Österreich nach der Erbrechtsreform
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Seit der Erbrechtsreform 2017 sind in Österreich nur noch Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt; Eltern und weitere Vorfahren haben keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und ist ein Geldanspruch. Schenkungen werden unter Voraussetzungen angerechnet. Auf Anordnung des Verstorbenen oder auf Antrag kann der Pflichtteil gestundet werden – wichtig für Unternehmensnachfolgen.
Wer und wie viel
Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was der Person nach gesetzlicher Erbfolge zustünde. Er ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
Anrechnung und Minderung
Schenkungen des Verstorbenen zu Lebzeiten können auf Verlangen hinzugerechnet werden; Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich unbefristet, an andere Personen innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod. Hat zwischen dem Verstorbenen und dem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit ein Naheverhältnis bestanden, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht, kann der Pflichtteil auf die Hälfte gemindert werden.
Stundung
Der Verstorbene kann anordnen, dass der Pflichtteil für bis zu fünf Jahre gestundet wird; das Gericht kann auf Antrag des Erben die Frist in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Jahre verlängern. Das schützt Unternehmen davor, für Pflichtteilszahlungen zerschlagen zu werden.
Praxis: Schenkungen dokumentieren
Für die spätere Berechnung zählen Datum, Gegenstand und Wert jeder Schenkung. FLIORE dokumentiert Übertragungen mit Bewertung je Person und Struktur; Testamente und Verzichte liegen versioniert bei der Person.
Auf einen Blick
| Pflichtteilsberechtigt | Nachkommen, Ehegatten/eingetragene Partner |
|---|---|
| Höhe | Hälfte der gesetzlichen Erbquote |
| Stundung | bis 5 Jahre auf Anordnung, auf Antrag bis 10 Jahre |
| Erbrechtsreform | in Kraft seit 1. Jänner 2017 |
Häufige Fragen
Haben Eltern in Österreich einen Pflichtteil?
Nein, seit der Erbrechtsreform 2017 nicht mehr.
Kann ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden?
Ja, durch Vertrag in Form eines Notariatsakts oder durch gerichtliches Protokoll.
Werden Schenkungen angerechnet?
Auf Verlangen können Schenkungen hinzugerechnet werden; die Fristen hängen davon ab, ob der Beschenkte pflichtteilsberechtigt ist.
Wie hilft die Stundung Unternehmern?
Sie verschafft Zeit, Pflichtteile aus Erträgen zu zahlen, statt das Unternehmen zu verkaufen.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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