Strukturen Österreich
Gemeinnützige Stiftung in Österreich: Privatstiftung oder BStFG
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
In Österreich lässt sich gemeinnütziges Engagement über eine gemeinnützige Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz oder über eine Stiftung bzw. einen Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG) organisieren. Steuerliche Vorteile setzen die Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung voraus; Spenden sind bei Einrichtungen auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger absetzbar.
Zwei Rechtsformen
- Gemeinnützige Privatstiftung: Gestaltungsspielraum des PSG, Stiftungsvorstand mit mindestens drei Mitgliedern.
- Stiftung oder Fonds nach BStFG 2015: ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, Aufsicht durch die Stiftungs- und Fondsbehörde.
Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung
Steuerbegünstigt sind Zwecke, die die Allgemeinheit fördern, nach den §§ 34 ff. Bundesabgabenordnung. Damit Spender ihre Zuwendungen absetzen können, muss die Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen sein. Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde der Kreis begünstigter Zwecke erweitert.
Was die Verwaltung leisten muss
Beschlüsse über Förderungen, Nachweise der Mittelverwendung, Jahresabschluss und Berichte an Behörden und Spender gehören zur laufenden Arbeit. Bei Privatstiftungen kommen die Meldungen nach dem WiEReG hinzu.
Praxis: Förderprozess dokumentieren
Ein fester Förderprozess – Antrag, Prüfung, Beschluss, Vertrag, Auszahlung, Bericht – macht die Mittelverwendung nachweisbar. FLIORE führt die Stiftung als eigenes Mandat mit Organen, Beschlüssen und Dokumenten.
Kurz-Checkliste
- Rechtsform wählen: Privatstiftung oder BStFG-Stiftung bzw. Fonds.
- Zwecke nach der Bundesabgabenordnung formulieren.
- Eintrag in die Liste der begünstigten Spendenempfänger beantragen.
- Förderprozess und Mittelverwendung dokumentieren.
Auf einen Blick
| Rechtsformen | Privatstiftung (PSG), Stiftung/Fonds nach BStFG 2015 |
|---|---|
| Gemeinnützigkeit | §§ 34 ff. Bundesabgabenordnung |
| Spendenabzug | bei Eintrag in der Liste begünstigter Spendenempfänger (BMF) |
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Gründung einer BStFG-Stiftung?
Das hängt von der Vorbereitung ab; mit fertiger Gründungserklärung und Vermögenswidmung meist einige Wochen bis wenige Monate.
Privatstiftung oder BStFG-Stiftung?
Die Privatstiftung bietet mehr Gestaltungsspielraum; die BStFG-Stiftung ist auf gemeinnützige und mildtätige Zwecke beschränkt und schlanker.
Sind Spenden an meine Stiftung absetzbar?
Nur, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen ist.
Wer beaufsichtigt BStFG-Stiftungen?
Die zuständige Stiftungs- und Fondsbehörde.
Muss eine gemeinnützige Privatstiftung ins WiEReG?
Ja, auch gemeinnützige Privatstiftungen melden ihre wirtschaftlichen Eigentümer.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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