Steuern Österreich
Immobilienertragsteuer in Österreich: Verkauf von Liegenschaften
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken im Privatvermögen unterliegen in Österreich der Immobilienertragsteuer mit einem Sondersteuersatz von 30 Prozent. Für Altvermögen, das am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen war, gelten pauschale Ermittlungsregeln mit niedrigerer effektiver Belastung. Befreiungen gibt es unter anderem für den Hauptwohnsitz. Die Steuer wird meist vom Notar oder Rechtsanwalt im Zuge der Abwicklung selbst berechnet und abgeführt.
Grundregeln
- Sondersteuersatz von 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn.
- Neuvermögen: Gewinn = Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und bestimmter Aufwendungen.
- Altvermögen (Stichtag 31. März 2012): pauschale Ermittlung mit reduzierter effektiver Steuerlast.
- Hauptwohnsitzbefreiung unter gesetzlichen Voraussetzungen.
- Selbstberechnung und Abfuhr meist durch Notar oder Rechtsanwalt.
Was zu dokumentieren ist
Für die Berechnung braucht es Anschaffungskosten, Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen, gegebenenfalls Nachweise für den Hauptwohnsitz und den Status als Alt- oder Neuvermögen. Fehlen Belege, kann die Steuer höher ausfallen als nötig.
Immobilien in Gesellschaften und Stiftungen
Werden Liegenschaften über Kapitalgesellschaften oder Privatstiftungen gehalten, gelten andere Regeln – Körperschaftsteuer bzw. Zwischensteuer. Die Wahl der Haltestruktur sollte deshalb frühzeitig mit dem Steuerberater geplant werden.
Praxis: Objektakte führen
Eine Objektakte je Liegenschaft mit Kaufvertrag, Investitionen und Bewertungen spart beim Verkauf Zeit und Steuern. FLIORE führt Immobilien mit Bewertungshistorie und Dokumenten je Objekt.
Kurz-Checkliste
- Status als Alt- oder Neuvermögen klären.
- Anschaffungs- und Herstellungskosten belegen.
- Voraussetzungen der Hauptwohnsitzbefreiung prüfen.
- Haltestruktur vor dem Erwerb mit dem Steuerberater planen.
Auf einen Blick
| Steuersatz | 30 % (Sondersteuersatz) |
|---|---|
| Stichtag Altvermögen | 31. März 2012 |
| Abwicklung | Selbstberechnung durch Notar oder Rechtsanwalt |
Häufige Fragen
Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ja, etwa bei ausreichend langer Nutzung als Hauptwohnsitz.
Was ist Altvermögen?
Liegenschaften, die am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren; für sie gelten pauschale Ermittlungsregeln.
Wer führt die Steuer ab?
In der Regel der Notar oder Rechtsanwalt im Rahmen der Selbstberechnung.
Gilt das auch für Liegenschaften einer Privatstiftung?
Nein, dort gelten die Regeln der Körperschaft- bzw. Zwischensteuer.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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