Ratgeber Vermögen
Edelmetalle im Family Office: Verwahrung, Bewertung, Reporting
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Edelmetalle werden im Family Office physisch oder über Wertpapiere gehalten. Bei physischer Verwahrung ist entscheidend, ob die Barren dem Eigentümer zugeordnet sind (allocated) oder nur ein Lieferanspruch besteht (unallocated). Bewertet wird zum Marktpreis, meist in USD je Feinunze, umgerechnet in die Reporting-Währung. Anlagegold ist in der Schweiz und in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, Silber in der Regel nicht.
Formen der Anlage
| Form | Eigentum | Risiko | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Physisch, zugeordnet (allocated) | Bestimmte Barren mit Nummer gehören dem Eigentümer | Kein Gegenparteirisiko auf das Metall | Verwahrgebühren, Barrenliste anfordern |
| Physisch, nicht zugeordnet (unallocated) | Forderung auf Lieferung | Gegenparteirisiko des Verwahrers | Günstiger, im Konkurs nur Forderung |
| Physisch hinterlegte Fonds und ETC | Anteile bzw. Schuldverschreibung | Je nach Struktur | Prospekt zur Hinterlegung prüfen |
| Minenaktien, Derivate | Wertpapier bzw. Kontrakt | Markt- und Unternehmensrisiko | Kein direktes Metallexposure |
Verwahrung
Für grössere Bestände ist ein Zollfreilager oder ein spezialisiertes Hochsicherheitslager üblich, oft in der Schweiz. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen: Eigentum am konkreten Barren, Herausgabeanspruch, Versicherung, Prüfrechte und Aussonderung im Konkurs des Verwahrers. Eine regelmässige Barrenliste mit Nummern, Gewicht und Feingehalt gehört zur Dokumentation.
Barren mit anerkannter Herkunft – etwa nach den Good-Delivery-Regeln der London Bullion Market Association (LBMA) – sind leichter handelbar und belegen eine geprüfte Lieferkette.
Bewertung und Reporting
- Bewertung zum Marktpreis des Stichtags, üblicherweise LBMA-Preis in USD je Feinunze.
- Umrechnung in die Reporting-Währung zum selben Stichtag.
- Bestand in Feinunzen oder Gramm Feingewicht führen, nicht nur in Geldwert.
- Verwahrort, Verwahrer und Zuordnung (allocated oder unallocated) je Position festhalten.
- Im Währungsexposure als eigene Position zeigen, weil Gold keiner Landeswährung zugeordnet ist.
Steuern und Mehrwertsteuer
Anlagegold ist in der Schweiz und in der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Silber, Platin und Palladium unterliegen dagegen in der Regel der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht in einem Zollfreilager verbleiben. Die Einkommens- bzw. Kapitalgewinnbesteuerung richtet sich nach dem Wohnsitzstaat; in der Schweiz sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, das Edelmetall unterliegt aber der Vermögenssteuer. Im Einzelfall ist steuerliche Beratung nötig.
Sorgfalt beim Kauf
Händler müssen beim Kauf gegen Bargeld ab bestimmten Schwellen die Kundschaft identifizieren. Für das Family Office gilt umgekehrt: Herkunft der Barren, Händler und Verwahrer sorgfältig prüfen und Kaufbelege aufbewahren – sie dienen später auch als Herkunftsnachweis.
Umsetzung in FLIORE
In FLIORE werden Edelmetalle als eigene Vermögenswerte mit Bewertung, Währung und Verwahrort erfasst und in die konsolidierte Vermögensübersicht einbezogen. Kaufbelege, Verwahrverträge und Barrenlisten liegen verschlüsselt im Dokumentenspeicher.
Auf einen Blick
| Wichtigste Unterscheidung | Zugeordnet (allocated) oder nicht zugeordnet (unallocated) |
|---|---|
| Bewertung | Marktpreis zum Stichtag, meist USD je Feinunze |
| Mehrwertsteuer | Anlagegold befreit (CH, EU); Silber in der Regel steuerpflichtig |
Häufige Fragen
Ist Gold im Bankdepot sicher?
Das hängt von der Form ab. Nicht zugeordnetes Gold ist eine Forderung gegen die Bank und im Konkurs nicht ausgesondert. Zugeordnete Barren gehören dem Eigentümer und sind im Konkurs grundsätzlich herauszugeben.
Wie oft sollte der Bestand geprüft werden?
Mindestens jährlich anhand der Barrenliste und einer Bestätigung des Verwahrers. Bei grossen Beständen ist eine unabhängige Prüfung oder ein Besichtigungsrecht sinnvoll.
Gehört Gold zur Liquidität?
Gold ist gut handelbar, unterliegt aber Preisschwankungen. Im Reporting wird es meist als eigene Vermögensklasse oder unter Rohstoffen geführt, nicht als Liquidität.
Was ist bei Münzen zu beachten?
Anlagemünzen mit bestimmtem Feingehalt gelten als Anlagegold. Sammlermünzen werden dagegen als Sachwert behandelt und eher wie Kunst bewertet.
Quellen
- London Bullion Market Association (LBMA) – Good Delivery und Preise
- Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie), Sonderregelung für Anlagegold – EUR-Lex
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Mehrwertsteuer
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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