Steuern Schweiz
Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) in der Schweiz
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Ausländische Staatsangehörige, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können nach dem Aufwand besteuert werden. Massgebend sind dann die weltweiten Lebenshaltungskosten statt Einkommen und Vermögen, mit gesetzlichen Mindestbemessungen und einer Kontrollrechnung. Mehrere Kantone, darunter Zürich und Basel-Stadt, haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft.
Voraussetzungen
- Keine Schweizer Staatsangehörigkeit.
- Erstmalige Wohnsitznahme in der Schweiz oder Rückkehr nach mindestens zehn Jahren.
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
- Wohnsitz in einem Kanton, der die Besteuerung nach dem Aufwand anbietet.
Bemessung
Bemessungsgrundlage sind die jährlichen, weltweiten Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie – mindestens aber gesetzlich festgelegte Werte, etwa ein Vielfaches der Wohnkosten, und auf Bundesebene ein indexierter Mindestbetrag. Eine Kontrollrechnung stellt sicher, dass die Steuer nicht tiefer ist als die ordentliche Steuer auf bestimmte Einkünfte aus Schweizer Quellen.
Kantone und Rahmen
Die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft; in anderen Kantonen besteht sie fort, teils mit eigenen Mindestwerten. Die Ausgestaltung ändert sich mit Gesetzesrevisionen – die aktuelle Rechtslage ist im Einzelfall mit Steuerberatern und der kantonalen Steuerverwaltung zu klären.
Was das Family Office beiträgt
Die Dokumentation der Lebenshaltungskosten, die Trennung von Schweizer und ausländischen Einkünften für die Kontrollrechnung und eine klare Zuordnung der Vermögenswerte zu Personen und Strukturen. FLIORE liefert die Vermögens- und Strukturdaten; die steuerliche Beurteilung bleibt beim Steuerberater.
Auf einen Blick
| Grundlage | Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und kantonale Steuergesetze |
|---|---|
| Bemessung | weltweite Lebenshaltungskosten, gesetzliche Mindestwerte, Kontrollrechnung |
| Abgeschafft u. a. in | Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft |
Häufige Fragen
Können Schweizer nach dem Aufwand besteuert werden?
Nein, die Besteuerung nach dem Aufwand ist ausländischen Staatsangehörigen vorbehalten.
Darf man bei Pauschalbesteuerung in der Schweiz arbeiten?
Nein, eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz schliesst sie aus. Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist davon zu unterscheiden.
In welchen Kantonen gibt es sie noch?
In vielen, aber nicht allen Kantonen; die aktuelle Liste und die Mindestwerte geben die kantonalen Steuerverwaltungen bekannt.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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