Ratgeber Compliance
Risikobasierter Ansatz im Family Office: so funktioniert er
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version
Kurzantwort
Der risikobasierte Ansatz verlangt, dass ein Family Office seine Sorgfalt nach dem Risiko jeder Geschäftsbeziehung abstuft: einfache Fälle mit vereinfachten, erhöhte Risiken mit verstärkten Massnahmen. Grundlage sind dokumentierte Risikofaktoren wie Länderbezug, Struktur, PEP-Status, Herkunft des Vermögens und Art der Transaktionen. Die Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein verankern ihn im Geldwäscherecht; er geht auf die FATF-Empfehlung 1 zurück.
Was der Ansatz bedeutet
Statt jede Geschäftsbeziehung gleich zu behandeln, setzt das Family Office seine Ressourcen dort ein, wo die Risiken liegen. Eine Familie mit Wohnsitz in der Schweiz, einer einzigen Holding und nachvollziehbarem Vermögen aus einem Unternehmensverkauf verlangt andere Abklärungen als eine Struktur mit Trusts in mehreren Ländern und einem politisch exponierten Familienmitglied.
Der Ansatz wirkt auf zwei Ebenen: in der Risikoanalyse des eigenen Betriebs, die festlegt, welche Kriterien und Massnahmen gelten, und in der Einstufung jeder einzelnen Geschäftsbeziehung. Beide Ebenen müssen zusammenpassen und schriftlich festgehalten sein.
Rechtsgrundlagen in den DACH-Ländern
- Schweiz: Art. 6 GwG verlangt, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung je nach Risiko abzuklären; die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) nennt Kriterien für erhöhte Risiken.
- Deutschland: § 3a GwG schreibt den risikobasierten Ansatz ausdrücklich vor; §§ 14 und 15 GwG regeln vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten.
- Österreich: Das FM-GwG verlangt eine Risikobewertung auf Unternehmensebene und risikoabhängige Sorgfaltspflichten.
- Liechtenstein: Das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) folgt demselben Prinzip und wird von der FMA Liechtenstein beaufsichtigt.
- EU: Ab dem 10. Juli 2027 gilt die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 unmittelbar in Deutschland und Österreich.
Typische Risikofaktoren
Die Kriterien lassen sich in wenige Gruppen ordnen. Massgebend ist das Gesamtbild: Ein einzelner Faktor macht eine Beziehung nicht automatisch zum Hochrisikofall, mehrere zusammen können es aber.
- Länderbezug: Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Sitz von Gesellschaften und Herkunft der Mittel, abgeglichen mit den FATF-Listen.
- Struktur: Anzahl der Ebenen, Trusts und Stiftungen, Treuhandverhältnisse und Strukturen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck.
- Person: PEP-Status, nahestehende Personen, negative Medienberichte.
- Vermögensherkunft: Ist der Weg zum heutigen Vermögen nachvollziehbar belegt?
- Transaktionen: Bargeld, ungewöhnliche Beträge, Zahlungen an oder von Dritten, Kryptowerte.
Von der Einstufung zur Massnahme
- Kriterien und Gewichtung in internen Weisungen festlegen.
- Jede Geschäftsbeziehung bei Aufnahme einstufen und die Begründung festhalten.
- Massnahmen je Stufe anwenden: Belege, Prüfintervall, Zustimmung der Geschäftsleitung bei hohem Risiko.
- Bei Ereignissen neu einstufen, etwa bei einem neuen Begünstigten, einem Screening-Treffer oder einem Umzug in ein Hochrisikoland.
- Periodisch überprüfen, zum Beispiel jährlich bei hohem und alle zwei bis drei Jahre bei tiefem Risiko – das Intervall legt das Family Office selbst fest.
Häufige Fehler
In Prüfungen fallen immer wieder dieselben Muster auf: eine Einstufung bei Aufnahme, die danach nie mehr angepasst wird; Kriterien, die niemand aufgeschrieben hat; die Stufe «mittel» als bequemer Standard; eine Hausbewertung, die objektive Faktoren abschwächt statt verschärft. Prüferinnen und Prüfer fragen nicht nur nach dem Ergebnis, sondern nach der Begründung – fehlt sie, gilt die Pflicht als nicht erfüllt.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE bewertet je Mandat Länderbezug (alle 249 ISO-Länder mit FATF-Stand und Datum), Branche, PEP-Kennzeichen und weitere Länderbezüge der verknüpften Personen. Das höchste Band gilt; eine Hausbewertung der Organisation kann nur verschärfen, nie abschwächen. Fällige Überprüfungen erscheinen im Compliance-Kalender. Die Einstufung ist Entscheidungsunterstützung – die Verantwortung bleibt bei der zuständigen Person.
Auf einen Blick
| Ursprung | FATF-Empfehlung 1 |
|---|---|
| Ebenen | Risikoanalyse des Betriebs und Einstufung jeder Geschäftsbeziehung |
| Ergebnis | Abgestufte Sorgfalt: vereinfacht, normal, verstärkt |
| Nachweis | Dokumentierte Kriterien, Begründung und Prüfdatum |
Häufige Fragen
Darf ein Family Office alle Geschäftsbeziehungen als tiefes Risiko einstufen?
Nur wenn die Kriterien das tragen. Eine pauschale Einstufung ohne Begründung hält einer Prüfung nicht stand. Länderbezüge, mehrstufige Strukturen oder ein PEP-Status führen häufig zwingend zu einer höheren Stufe.
Wie viele Risikoklassen braucht es?
Das Gesetz schreibt keine Zahl vor. Verbreitet sind drei oder vier Stufen, etwa tief, mittel, hoch und unzulässig. Entscheidend ist, dass jede Stufe mit konkreten, prüfbaren Massnahmen verbunden ist.
Gilt der risikobasierte Ansatz auch für ein Single Family Office?
Ja, wenn das Single Family Office dem Geldwäscherecht untersteht; das hängt von Land und Tätigkeit ab. Auch ohne Unterstellung verlangen Banken und Depotbanken risikobezogene Angaben, die sich mit derselben Systematik sauber beantworten lassen.
Was ändert die EU-Geldwäscheverordnung ab 2027?
Sie vereinheitlicht die Sorgfaltspflichten in der EU und gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar, also auch in Deutschland und Österreich. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, richtet ihr Recht aber ebenfalls an den FATF-Standards aus.
Quellen
- FATF Recommendations – Financial Action Task Force
- § 3a Geldwäschegesetz (GwG) – Risikobasierter Ansatz
- Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0) – Fedlex
- Verordnung (EU) 2024/1624 (Geldwäscheverordnung, AMLR) – EUR-Lex
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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