Ratgeber Compliance
Verstärkte Sorgfaltspflichten in der Praxis
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version
Kurzantwort
Verstärkte Sorgfaltspflichten gelten bei erhöhtem Risiko, insbesondere bei politisch exponierten Personen, bei Bezug zu Hochrisikoländern und bei ungewöhnlich komplexen Strukturen oder Transaktionen. Dann braucht es zusätzliche Abklärungen zur Herkunft von Vermögen und Mitteln, die Zustimmung einer Person der Geschäftsleitung und eine engere Überwachung. Jede Massnahme und ihr Ergebnis gehört nachvollziehbar dokumentiert in die Akte.
Wann verstärkte Pflichten greifen
Alle DACH-Rechtsordnungen kennen Fälle, in denen das Gesetz erhöhtes Risiko vorgibt, und Fälle, in denen das Family Office es nach seinen eigenen Kriterien feststellt. Zu den gesetzlichen Fällen gehören ausländische politisch exponierte Personen, Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Staaten, die die FATF oder die EU als Hochrisikoländer einstufen, sowie Transaktionen, die ungewöhnlich gross, ungewöhnlich komplex oder ohne erkennbaren Zweck sind.
In der Schweiz verlangt Art. 6 Abs. 2 GwG besondere Abklärungen, wenn eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung ungewöhnlich erscheint oder Anzeichen für einen Bezug zu Verbrechen bestehen. In Deutschland regelt § 15 GwG die verstärkten Sorgfaltspflichten im Einzelnen.
Die Massnahmen im Überblick
- Herkunft des Gesamtvermögens (Source of Wealth) und der konkreten Mittel (Source of Funds) erfragen und mit Belegen plausibilisieren.
- Zustimmung einer Person der Geschäftsleitung zur Aufnahme oder Weiterführung der Beziehung einholen.
- Kürzeres Überprüfungsintervall und engere Überwachung der Transaktionen.
- Zusätzliche Informationen zum Zweck der Struktur und zu den beteiligten Personen beschaffen.
- Ergebnisse, offene Punkte und die Entscheidung schriftlich festhalten.
Plausibilisieren statt sammeln
Der häufigste Fehler ist ein Stapel Dokumente ohne Würdigung. Ein Kaufvertrag über ein verkauftes Unternehmen, ein Erbschein oder Lohnausweise belegen erst dann etwas, wenn jemand festhält, wie sie den heutigen Vermögensstand erklären. Eine kurze Herleitung – «Verkaufserlös 2019 netto rund 40 Millionen, seither Anlageerträge laut Depotauszügen» – ist aussagekräftiger als zwanzig unkommentierte Beilagen.
Wo Belege fehlen, etwa bei sehr altem Familienvermögen, genügt eine nachvollziehbare, unabhängig gestützte Darstellung, zum Beispiel über Handelsregisterauszüge, Presseberichte oder Bestätigungen von Steuerberatern.
Zustimmung der Geschäftsleitung
Die Zustimmung ist mehr als eine Unterschrift. Die zustimmende Person muss das Risikoprofil kennen und bewusst entscheiden, dass das Family Office das Risiko tragen will. Sinnvoll ist ein kurzes Entscheidungsblatt mit Risikofaktoren, Ergebnissen der Abklärungen, Bedingungen und Datum der nächsten Überprüfung.
Wann die Beziehung nicht zustande kommt
Lassen sich die Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf die Beziehung nicht begründet oder fortgesetzt werden; in Deutschland ergibt sich das ausdrücklich aus § 10 Abs. 9 GwG. Besteht ein Verdacht, geht die Meldepflicht vor: In der Schweiz an die MROS, in Deutschland an die FIU, in Österreich an die Geldwäschemeldestelle.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE kennzeichnet PEP und Hochrisikoländer am Mandat, setzt bei hohem Risiko ein kürzeres Prüfintervall und legt Belege zur Vermögensherkunft verschlüsselt im Dokumentenspeicher ab. Freigaben laufen über den Genehmigungsablauf mit Vier-Augen-Prinzip und Prüfprotokoll.
Auf einen Blick
| Typische Auslöser | PEP, Hochrisikoland, komplexe oder ungewöhnliche Strukturen und Transaktionen |
|---|---|
| Kernmassnahmen | Vermögens- und Mittelherkunft, Zustimmung der Leitung, engere Überwachung |
| Rechtsgrundlagen | Art. 6 GwG (CH), § 15 GwG (DE), FM-GwG (AT) |
Häufige Fragen
Ist jeder PEP automatisch ein Hochrisikofall?
Ausländische PEP gelten in der Schweiz, in Deutschland und Österreich als erhöhtes Risiko. Bei inländischen PEP und Funktionsträgern internationaler Organisationen sieht das Schweizer Recht erhöhtes Risiko nur bei zusätzlichen Risikofaktoren vor.
Wie oft wird eine Hochrisikobeziehung überprüft?
Das Gesetz nennt meist keine feste Frist. Viele Family Offices überprüfen hohe Risiken jährlich und zusätzlich bei jedem auffälligen Ereignis. Wichtig ist, dass das Intervall in den internen Weisungen steht und eingehalten wird.
Reicht eine Selbstauskunft zur Vermögensherkunft?
Bei erhöhtem Risiko in der Regel nicht. Die Angaben müssen plausibilisiert werden, idealerweise mit unabhängigen Belegen. Die Selbstauskunft ist der Ausgangspunkt, nicht der Abschluss der Abklärung.
Darf das Family Office die Beziehung trotz hohem Risiko führen?
Ja. Hohes Risiko ist kein Ausschlussgrund, sondern verlangt verstärkte Massnahmen. Ausgeschlossen ist die Beziehung erst, wenn sich die Pflichten nicht erfüllen lassen oder ein Verdacht nicht ausgeräumt werden kann.
Quellen
- Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0) – Fedlex
- § 15 Geldwäschegesetz (GwG) – Verstärkte Sorgfaltspflichten
- § 10 Geldwäschegesetz (GwG) – Allgemeine Sorgfaltspflichten
- FATF Recommendations – Financial Action Task Force
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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