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FLIORE

Frage aus der Praxis

Wie dokumentiere ich Vermögen aus einer Erbschaft?

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Für Vermögen aus einer Erbschaft verlangen Banken in der Regel den Erbnachweis, ein Nachlassverzeichnis oder Inventar, gegebenenfalls den Erbteilungsvertrag, die Erbschaftsteuerunterlagen und Belege über den Zufluss der Mittel. Bei grösseren oder älteren Erbschaften kommt eine kurze Darstellung hinzu, wie der Erblasser das Vermögen aufgebaut hat. Wer diese Unterlagen einmal geordnet ablegt, beantwortet spätere Anfragen ohne neue Recherche.

Typische Belege

  • Erbnachweis: Erbbescheinigung, Erbschein oder Einantwortungsbeschluss.
  • Testament oder Erbvertrag, soweit massgebend.
  • Nachlassverzeichnis bzw. Inventar mit Vermögenswerten.
  • Erbteilungsvertrag, falls mehrere Erben beteiligt waren.
  • Erbschaftsteuerbescheid oder Bestätigung der Steuerfreiheit.
  • Kontoauszüge, die den Zufluss auf das Konto des Erben zeigen.

Ältere Erbschaften

Liegt die Erbschaft Jahrzehnte zurück, fehlen oft einzelne Dokumente. Dann helfen eine plausible schriftliche Darstellung der Vermögensentwicklung, verfügbare Steuerunterlagen und Bestätigungen von Beratern. Banken beurteilen die Plausibilität risikobasiert – je höher das Risiko, desto mehr Belege werden erwartet.

Praxis: Herkunftsakte je Person

Bewährt hat sich eine Herkunftsakte je Familienmitglied: Wie ist das Vermögen entstanden, welche Erbschaften, Schenkungen und Verkäufe gab es, welche Belege liegen vor? In FLIORE werden diese Belege bei der Person abgelegt, mit Kategorie und Datum, und stehen für jede Bankanfrage bereit.

Kurz-Checkliste

  • Erbnachweis und Testament bzw. Erbvertrag ablegen.
  • Nachlassverzeichnis und Teilungsvertrag ergänzen.
  • Steuerunterlagen zur Erbschaft beifügen.
  • Zufluss auf dem eigenen Konto belegen.
  • Eine kurze Darstellung zur Entstehung des Vermögens des Erblassers verfassen.

Häufige Fragen

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Unterlagen lassen sich oft über Notariate, Nachlassgerichte, Steuerbehörden oder Banken des Erblassers beschaffen. Wo das nicht gelingt, hilft eine schriftliche, plausible Darstellung mit allen verfügbaren Belegen.

Reicht das Testament als Beleg?

Meist nicht allein. Banken erwarten zusätzlich einen amtlichen Erbnachweis und Belege über den tatsächlichen Zufluss.

Was, wenn die Erbschaft im Ausland stattfand?

Dann gelten die ausländischen Nachweise, gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung.

Wie lange sollte ich die Unterlagen aufbewahren?

Solange das Vermögen besteht und darüber hinaus nach den gesetzlichen Fristen – sie sind die Grundlage jeder späteren Herkunftsanfrage.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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