Frage aus der Praxis
Was ändert sich, wenn der Stifter verstorben ist?
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Mit dem Tod des Stifters erlöschen häufig persönliche Gestaltungsrechte wie Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte. Die Stiftung besteht weiter und wird von ihren Organen nach Satzung und Beistatut bzw. Zusatzurkunde geführt. Für Banken und Register bleibt der verstorbene Stifter für die Herkunft des Vermögens relevant; als aktuelle wirtschaftlich Berechtigte rücken Organe, Begünstigte und gegebenenfalls Protektoren in den Vordergrund.
Was rechtlich geschieht
Vorbehaltene Rechte des Stifters – etwa die Änderung des Zwecks oder der Begünstigten – sind häufig an seine Person gebunden und erlöschen mit dem Tod, sofern sie nicht auf eine andere Person übertragen wurden. Für Stiftungsrat bzw. Vorstand bedeutet das: Die Satzung und gegebenenfalls ein Letter of Wishes werden zur massgebenden Leitlinie.
Was zu aktualisieren ist
- Banken mit Sterbeurkunde informieren; Rolle des Stifters mit Enddatum schliessen.
- Register nachführen (Transparenzregister, WiEReG, VwbPG), soweit Angaben betroffen sind.
- Begünstigte und deren Rechte nach Satzung bzw. Zusatzurkunde prüfen.
- AIA/CRS: beherrschende Personen für das laufende Jahr neu bestimmen.
- Vollmachten und Zeichnungsrechte überprüfen.
Praxis: Übergang vorbereiten
Der Übergang gelingt am besten, wenn ihn der Stifter zu Lebzeiten vorbereitet: Nachfolge in seinen Rechten regeln, Letter of Wishes aktualisieren, Organe einarbeiten. In FLIORE bleibt die Historie aller Rollen erhalten; die Rolle des Stifters wird mit Enddatum geschlossen, nicht gelöscht.
Kurz-Checkliste
- Rolle des Stifters mit Enddatum schliessen.
- Erloschene und übertragene Rechte nach Satzung prüfen.
- Banken, Register und AIA-Angaben aktualisieren.
Häufige Fragen
Bleibt der verstorbene Stifter für die Bank relevant?
Für die Herkunft des Vermögens ja; als aktuelle Kontrollperson in der Regel nicht mehr.
Wer kann die Satzung nach dem Tod des Stifters ändern?
Nur wer dazu nach Satzung oder Gesetz befugt ist – etwa ein Organ mit übertragenem Recht oder in engen Grenzen die Stiftungsaufsicht.
Ändert sich die AIA-Meldung?
Ja, die beherrschenden Personen werden für das laufende Jahr neu bestimmt.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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