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FLIORE

Frage aus der Praxis

Was tun, wenn ein wirtschaftlich Berechtigter verstirbt?

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Nach dem Tod eines wirtschaftlich Berechtigten müssen die Angaben bei Banken und in den Registern aktualisiert werden. Bis zur Erbteilung sind häufig die Erben gemeinsam bzw. der Willensvollstrecker oder Testamentsvollstrecker massgebend; danach die neuen Eigentümer. Zu erledigen sind Meldungen an Transparenz- bzw. Eigentümerregister, Information der Banken mit Sterbeurkunde und Erbnachweis, die Anpassung von Vollmachten und die Aktualisierung der AIA/CRS-Angaben.

Die ersten Schritte

  • Banken mit Sterbeurkunde informieren; Vollmachten des Verstorbenen erlöschen bzw. werden geprüft.
  • Erbnachweis beschaffen (Erbbescheinigung, Erbschein bzw. Einantwortung je nach Land).
  • Willensvollstrecker bzw. Testamentsvollstrecker einbinden, falls eingesetzt.
  • Struktur prüfen: Welche Anteile, Rollen und Begünstigungen hatte die Person?

Register und Meldungen

In Deutschland ist das Transparenzregister, in Österreich das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und in Liechtenstein das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen nachzuführen. Bei Stiftungen und Trusts ändern sich mit dem Tod des Stifters bzw. Settlors oft Rechte – etwa Änderungsvorbehalte, die erlöschen. Für den AIA werden die neuen beherrschenden Personen mit Steuerdomizil und Steueridentifikationsnummer benötigt.

Praxis: nichts vergessen

Eine Checkliste für den Todesfall, die das Family Office vorab mit der Familie abstimmt, spart in einer belastenden Situation viel Zeit. In FLIORE zeigt die Personenseite auf einen Blick, in welchen Strukturen die verstorbene Person welche Rolle hatte; Rollen werden mit Enddatum geschlossen und die Historie bleibt erhalten.

Kurz-Checkliste

  • Sterbeurkunde und Erbnachweis beschaffen und bei allen Banken einreichen.
  • Alle Rollen der verstorbenen Person in sämtlichen Strukturen mit Enddatum schliessen.
  • Registermeldungen fristgerecht nachführen.

Häufige Fragen

Wer ist bis zur Erbteilung wirtschaftlich berechtigt?

Häufig die Erbengemeinschaft bzw. die Erben anteilig; ein Willens- oder Testamentsvollstrecker kann Kontrolle ausüben. Die Einordnung hängt vom Einzelfall und der Rechtsordnung ab.

Wie schnell müssen Register aktualisiert werden?

Unverzüglich bzw. innerhalb der gesetzlichen Fristen des jeweiligen Registers.

Was geschieht mit Vollmachten?

Vollmachten erlöschen je nach Ausgestaltung mit dem Tod oder gelten über den Tod hinaus; das ist für jede Vollmacht zu prüfen.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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