Nachfolge Schweiz
Vorsorgeauftrag in der Schweiz: für den Fall der Urteilsunfähigkeit
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt eine Person, wer sie im Fall der Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten, bei der Vermögensverwaltung und im Rechtsverkehr vertritt. Er muss eigenhändig von Hand geschrieben oder öffentlich beurkundet werden und wird erst wirksam, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihn nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit validiert. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB über eine Beistandschaft.
Was geregelt werden kann
- Personensorge: Wohnen, Pflege, persönliche Angelegenheiten.
- Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens, Banken, Liegenschaften.
- Vertretung im Rechtsverkehr, etwa gegenüber Behörden.
- Unternehmerische Funktionen und Beteiligungen, soweit zulässig.
Form und Wirksamkeit
Der Vorsorgeauftrag ist von Anfang bis Ende von Hand zu schreiben, zu datieren und zu unterzeichnen oder öffentlich zu beurkunden. Seine Hinterlegung kann beim Zivilstandsamt eingetragen werden, damit er im Ernstfall gefunden wird. Wirksam wird er erst nach Prüfung durch die KESB.
Bedeutung für Familien und Unternehmer
Bei Unternehmern und komplexen Vermögen kann eine Beistandschaft Entscheidungen verzögern. Ein Vorsorgeauftrag, abgestimmt mit Vollmachten bei Banken, Gesellschaftsverträgen und Stiftungsreglementen, sichert die Handlungsfähigkeit. Ergänzend regelt eine Patientenverfügung medizinische Entscheidungen.
Praxis: auffindbar und aktuell
Ein Vorsorgeauftrag nützt nur, wenn er gefunden wird und aktuell ist. FLIORE legt ihn mit Datum und eng begrenztem Zugriff bei der Person ab; Vollmachten und Rollen in Strukturen sind auf derselben Seite sichtbar.
Kurz-Checkliste
- Vorsorgeauftrag eigenhändig oder öffentlich beurkundet errichten.
- Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
- Ersatzpersonen bestimmen.
- Mit Bankvollmachten und Gesellschaftsverträgen abstimmen.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Erwachsenenschutzrecht im ZGB (seit 2013) |
|---|---|
| Form | eigenhändig oder öffentlich beurkundet |
| Wirksamkeit | nach Validierung durch die KESB |
Häufige Fragen
Reicht eine Bankvollmacht?
Sie kann helfen, deckt aber nicht alle Angelegenheiten ab; viele Banken verlangen im Ernstfall einen validierten Vorsorgeauftrag.
Wo wird der Vorsorgeauftrag hinterlegt?
Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt eingetragen werden; das Original wird sicher aufbewahrt.
Kann ich mehrere Personen beauftragen?
Ja, etwa getrennt für Personen- und Vermögenssorge, mit Ersatzpersonen.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Die KESB prüft gesetzliche Vertretungsrechte oder ordnet eine Beistandschaft an.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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