Nachfolge Schweiz
Güterrecht, Pflichtteil und Erbvertrag in der Schweiz
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung: Was während der Ehe erwirtschaftet wird, wird bei Auflösung geteilt, Eigengut bleibt beim jeweiligen Ehegatten. Seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr und der Pflichtteil der Nachkommen beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Die frei verfügbare Quote ist damit grösser – Ehe- und Erbvertrag sollten gemeinsam geplant werden.
Güterrecht zuerst
Bevor geerbt wird, wird das eheliche Vermögen güterrechtlich geteilt. Bei der Errungenschaftsbeteiligung erhält jeder Ehegatte die Hälfte des Vorschlags des anderen. Mit einem Ehevertrag können Ehegatten etwa die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehegatten zuweisen oder Gütertrennung vereinbaren. Für Unternehmerfamilien ist wichtig, dass Unternehmensanteile richtig dem Eigengut oder der Errungenschaft zugeordnet sind.
Pflichtteile seit 2023
- Nachkommen: Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Ehegatten und eingetragene Partner: Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Eltern: kein Pflichtteil mehr.
- Die frei verfügbare Quote kann etwa für Nachfolger im Unternehmen, Stiftungen oder Lebenspartner genutzt werden.
Testament und Erbvertrag
Ein Testament kann einseitig errichtet und geändert werden. Ein Erbvertrag wird mit den Beteiligten geschlossen und öffentlich beurkundet; er bindet alle Parteien und eignet sich besonders, um Pflichtteilsverzichte oder die Nachfolge im Unternehmen verbindlich zu regeln.
Praxis: Dokumente und Übersicht
Ehe- und Erbverträge, Testamente und Vorsorgeaufträge gehören zu den wichtigsten Dokumenten einer Familie. FLIORE legt sie versioniert und mit eng begrenztem Zugriff bei der Person ab; die Vermögensübersicht zeigt, welche Werte von den Regelungen betroffen sind.
Auf einen Blick
| Ordentlicher Güterstand | Errungenschaftsbeteiligung |
|---|---|
| Erbrechtsrevision | in Kraft seit 1. Januar 2023 |
| Pflichtteil Nachkommen | 1/2 des gesetzlichen Erbteils |
| Pflichtteil Eltern | abgeschafft |
Häufige Fragen
Haben Eltern noch einen Pflichtteil?
Nein, seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament ist einseitig und jederzeit änderbar; ein Erbvertrag wird mit den Beteiligten geschlossen, öffentlich beurkundet und bindet alle Parteien.
Kann ich meinen Lebenspartner begünstigen?
Ja, im Rahmen der frei verfügbaren Quote, die seit 2023 grösser ist. Erbschaftssteuerlich gelten für Konkubinatspartner je nach Kanton höhere Sätze.
Muss der Ehevertrag beurkundet werden?
Ja, Eheverträge bedürfen der öffentlichen Beurkundung.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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