Nachfolge Schweiz
Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Schweiz: die Grundzüge
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
In der Schweiz sind Erbschafts- und Schenkungssteuern Sache der Kantone; der Bund erhebt keine. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten. Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer. Für entferntere Verwandte, Konkubinatspartner und Nichtverwandte können dagegen erhebliche Sätze anfallen – massgebend ist meist der letzte Wohnsitz des Erblassers, bei Grundstücken der Ort der Liegenschaft.
Kantonale Zuständigkeit
Jeder Kanton regelt Erbschafts- und Schenkungssteuer selbst: Steuerpflicht, Freibeträge, Sätze. Bei beweglichem Vermögen ist in der Regel der Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers bzw. des Schenkers zuständig, bei Grundstücken der Kanton, in dem sie liegen.
Wer meist befreit ist
- Ehegatten und eingetragene Partner: in allen Kantonen befreit.
- Direkte Nachkommen: in den meisten Kantonen befreit, in einigen mit Freibeträgen oder tiefen Sätzen.
- Eltern: in vielen Kantonen befreit oder privilegiert.
- Konkubinatspartner, Geschwister und Nichtverwandte: oft deutlich höhere Sätze.
Planung
Weil die Kantone sehr unterschiedlich sind, beeinflussen Wohnsitz, Lage von Grundstücken und die Wahl der Begünstigten die Steuerlast erheblich. Besonders Konkubinatspaare und Unternehmerfamilien mit Nachfolgern ausserhalb der direkten Linie sollten früh planen; testamentarische Regelungen und Erbverträge sind mit dem Güter- und Erbrecht abzustimmen.
Praxis: Übersicht für die Planung
Grundlage jeder Planung ist eine vollständige Übersicht: Welche Vermögenswerte liegen wo, wem gehören sie, wie sind sie bewertet? FLIORE liefert diese Übersicht je Person und Struktur; die steuerliche Würdigung erfolgt mit dem Steuerberater.
Auf einen Blick
| Zuständigkeit | Kantone (keine Bundessteuer) |
|---|---|
| Ehegatten | in allen Kantonen befreit |
| Keine Erbschaftssteuer | Schwyz, Obwalden |
Häufige Fragen
Zahlen Kinder in der Schweiz Erbschaftssteuer?
In den meisten Kantonen nicht; einige Kantone kennen Freibeträge oder tiefe Sätze für Nachkommen.
Welcher Kanton ist zuständig?
Für bewegliches Vermögen meist der Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.
Wie werden Konkubinatspartner besteuert?
In vielen Kantonen wie Nichtverwandte oder mit reduzierten Sätzen – deutlich höher als Ehegatten.
Gibt es eine nationale Erbschaftssteuer?
Nein. Eine Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wurde mehrfach diskutiert; massgebend ist die geltende kantonale Regelung.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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