Steuern Schweiz
Vermögenssteuer und Bewertung nicht kotierter Beteiligungen in der Schweiz
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Die Schweiz erhebt als eines der wenigen Länder eine Vermögenssteuer – allerdings nur durch Kantone und Gemeinden, nicht durch den Bund. Für nicht kotierte Beteiligungen werden die Steuerwerte nach der Wegleitung im Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz ermittelt, meist aus Ertrags- und Substanzwert. Für Unternehmerfamilien ist der Steuerwert ihrer Beteiligungen deshalb ein wesentlicher Faktor.
Grundzüge der Vermögenssteuer
Besteuert wird das weltweite Reinvermögen natürlicher Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, ausgenommen Grundstücke und Betriebsstätten im Ausland. Die Sätze sind kantonal unterschiedlich und progressiv. Stichtag ist in der Regel das Ende der Steuerperiode.
Bewertung nicht kotierter Titel
Für Aktien und Anteile ohne Kurswert legt das Kreisschreiben Nr. 28 einheitliche Grundsätze fest. Handelsgesellschaften werden in der Regel aus einer Kombination von Ertragswert und Substanzwert bewertet; reine Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften nach dem Substanzwert. Die Steuerverwaltung des Sitzkantons der Gesellschaft ermittelt die Steuerwerte; für Minderheitsbeteiligungen gibt es unter Voraussetzungen einen Pauschalabzug.
Was die Familie beachten sollte
- Der Steuerwert kann deutlich vom Marktwert abweichen – nach oben wie nach unten.
- Transaktionen mit Dritten können die Bewertung beeinflussen.
- Für Start-ups gelten besondere Regeln in der Anlaufphase.
- Die Vermögenssteuer kann eine Liquiditätsbelastung ohne Ausschüttungen erzeugen.
Praxis: Steuerwert und Marktwert getrennt führen
Im Familienvermögen sollte der wirtschaftliche Wert geführt werden, für die Steuererklärung der Steuerwert. FLIORE speichert Bewertungen mit Methode und Quelle; Steuerwerte lassen sich als separate Bewertung erfassen, damit beide Sichten nachvollziehbar bleiben.
Auf einen Blick
| Erhebung | Kantone und Gemeinden, nicht der Bund |
|---|---|
| Bewertung nicht kotierter Titel | Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz |
| Holding-/Vermögensverwaltungsgesellschaften | in der Regel Substanzwert |
Häufige Fragen
Erhebt der Bund eine Vermögenssteuer?
Nein, nur Kantone und Gemeinden.
Wer legt den Steuerwert meiner Aktien fest?
Die Steuerverwaltung des Sitzkantons der Gesellschaft nach dem Kreisschreiben Nr. 28.
Ist der Steuerwert gleich dem Marktwert?
Nein, er folgt einer schematischen Methode und kann erheblich abweichen.
Werden ausländische Immobilien besteuert?
Ausländische Grundstücke sind von der Vermögenssteuer ausgenommen, werden aber für den Steuersatz berücksichtigt.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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