Steuern Schweiz
Holding in der Schweiz: Beteiligungsabzug statt Holdingprivileg
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Seit Inkrafttreten der Steuerreform STAF am 1. Januar 2020 gibt es in der Schweiz keinen kantonalen Holdingstatus mehr. Holdinggesellschaften werden ordentlich besteuert, profitieren aber vom Beteiligungsabzug: Erträge aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent oder mit einem Verkehrswert von mindestens einer Million Franken werden faktisch weitgehend steuerfrei gestellt. Für Familienholdings bleibt die Holding damit ein attraktives Instrument.
Vom Holdingprivileg zum Beteiligungsabzug
Bis 2019 konnten Holdinggesellschaften in den Kantonen von einem besonderen Status profitieren und zahlten kaum Gewinnsteuer. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde dieser Status abgeschafft. Seither gilt für alle Gesellschaften der ordentliche Steuersatz – kombiniert mit dem Beteiligungsabzug.
Wie der Beteiligungsabzug wirkt
Die Gewinnsteuer wird im Verhältnis des Nettobeteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn ermässigt. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital oder am Gewinn bzw. ein Verkehrswert der Beteiligung von mindestens einer Million Franken; bei Veräusserungsgewinnen zusätzlich eine Haltedauer von mindestens einem Jahr und eine veräusserte Quote von mindestens 10 Prozent.
Bedeutung für Familien
- Dividenden von Tochtergesellschaften fliessen weitgehend steuerfrei in die Holding und können reinvestiert werden.
- Die Holding bündelt Beteiligungen für die Nachfolge.
- Bei Ausschüttung an die Familie greift die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen.
- Kapitaleinlagereserven können unter Voraussetzungen steuerfrei zurückgezahlt werden.
Praxis: Beteiligungen sauber führen
Für den Beteiligungsabzug müssen Quoten, Erwerbsdaten, Gestehungskosten und Verkehrswerte belegt sein. FLIORE führt Beteiligungen mit Quote, Historie und Bewertung und rechnet sie anteilig ins Familienvermögen ein; die steuerliche Berechnung bleibt beim Steuerberater.
Auf einen Blick
| Holdingstatus | abgeschafft seit 1. Januar 2020 (STAF) |
|---|---|
| Beteiligungsabzug | ab 10 % Beteiligung oder CHF 1 Mio. Verkehrswert |
| Veräusserungsgewinne | zusätzlich Haltedauer ≥ 1 Jahr, Quote ≥ 10 % |
Häufige Fragen
Gibt es noch steuerprivilegierte Holdings in der Schweiz?
Nein, der kantonale Holdingstatus wurde mit der STAF per 2020 abgeschafft. Der Beteiligungsabzug sorgt aber weiterhin für eine geringe Belastung von Beteiligungserträgen.
Gilt der Beteiligungsabzug auch für Zinsen?
Nein, er betrifft Erträge aus Beteiligungen wie Dividenden und qualifizierte Veräusserungsgewinne.
Wie werden Dividenden an die Familie besteuert?
Bei qualifizierten Beteiligungen ab 10 Prozent werden Dividenden beim Bund zu 70 Prozent und in den Kantonen nach kantonalem Recht teilweise besteuert.
Brauche ich für eine Familienholding einen Steuerberater?
Ja, Gestaltung und Ausschüttungen sollten steuerlich begleitet werden.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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