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FLIORE

Frage aus der Praxis

Wie bewerte ich eine Beteiligung ohne Marktpreis?

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Für Beteiligungen ohne Börsenkurs gibt es keine einzige richtige Zahl, sondern anerkannte Methoden: Vergleichsmultiplikatoren ähnlicher Unternehmen, der Discounted-Cash-Flow-Wert, Preise jüngster Finanzierungsrunden oder Transaktionen und der Substanzwert. Für das Familienvermögen zählt eine nachvollziehbare, regelmässig aktualisierte Bewertung mit Datum, Methode und Quelle – nicht die maximale Präzision.

Die gängigen Methoden

  • Multiplikatoren: Umsatz- oder EBITDA-Vielfache vergleichbarer Unternehmen oder Transaktionen.
  • Discounted Cash Flow: Barwert künftiger Zahlungsströme, stark abhängig von Annahmen.
  • Jüngste Transaktion: Preis einer Finanzierungsrunde oder eines Anteilsverkaufs.
  • Substanzwert: Wert der Vermögenswerte abzüglich Schulden, etwa bei Holdings oder Immobiliengesellschaften.

Abschläge und Vorsicht

Minderheitsbeteiligungen und schwer veräusserbare Anteile werden oft mit Abschlägen bewertet. Wichtig ist Konsistenz: dieselbe Methode über die Zeit, Änderungen begründet. Für steuerliche Zwecke gelten eigene Bewertungsregeln, die von der Bewertung im Familienvermögen abweichen können.

Praxis: Bewertung dokumentieren

Jede Bewertung sollte Datum, Methode, wichtigste Annahmen und Quelle (eigene Berechnung, Gutachten, Finanzierungsrunde) enthalten. FLIORE speichert Bewertungen mit Historie, kennzeichnet veraltete Werte und rechnet die Beteiligung anteilig ins Familienvermögen ein; IRR und MOIC werden aus Zahlungsströmen und aktuellem Wert berechnet.

Kurz-Checkliste

  • Methode festlegen und konsistent anwenden.
  • Bewertung mindestens jährlich und bei wesentlichen Ereignissen aktualisieren.
  • Datum, Methode, Annahmen und Quelle festhalten.
  • Abschläge für Minderheit und Illiquidität begründen.
  • Bei Nachfolge, Verkauf oder Schenkung ein unabhängiges Gutachten einholen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur steuerlichen Bewertung?

Steuerliche Bewertungen folgen gesetzlichen Regeln und Verfahren der Behörden. Sie können erheblich von der wirtschaftlichen Bewertung im Familienvermögen abweichen; beide sollten getrennt geführt werden.

Wie oft sollte bewertet werden?

Mindestens jährlich und bei wesentlichen Ereignissen wie Finanzierungsrunden, Verkaufsangeboten oder starken Ergebnisänderungen.

Brauche ich ein externes Gutachten?

Für die laufende Übersicht oft nicht; bei Nachfolge, Verkauf, Schenkung oder Streit ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll.

Welche Richtlinien gibt es?

Verbreitet sind die International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines (IPEV).

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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