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Regulierung Österreich

FATCA in Österreich: was Family Offices wissen müssen

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Österreich setzt FATCA über ein Abkommen nach Modell 2 um: Österreichische Finanzinstitute melden Konten von US-Personen mit deren Zustimmung direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Fehlt die Zustimmung, wird aggregiert gemeldet, und der IRS kann Gruppenersuchen stellen. Daneben gilt für den Austausch mit anderen Staaten das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG). Privatstiftungen und Gesellschaften brauchen eine FATCA-Klassifizierung.

Das Modell 2

Beim Modell 2 schließen sich die österreichischen Finanzinstitute direkt mit dem IRS kurz: Sie registrieren sich, identifizieren US-Konten und melden mit Zustimmung der Kontoinhaber. Für nicht zustimmende Kunden werden aggregierte Angaben gemeldet; auf dieser Grundlage kann der IRS über die österreichischen Behörden Gruppenersuchen stellen. Die Schweiz nutzt dasselbe Modell, Deutschland dagegen das Modell 1 mit Meldung über die eigene Steuerbehörde.

Wen FATCA betrifft

  • US-Staatsangehörige, auch mit Wohnsitz in Österreich und doppelter Staatsangehörigkeit.
  • Personen mit Green Card oder US-Steuerpflicht aufgrund ihres Aufenthalts.
  • Privatstiftungen, Gesellschaften und Trusts mit US-Personen als beherrschende Personen oder Begünstigte.
  • Strukturen, die selbst als Finanzinstitut gelten, etwa professionell verwaltete Investmentgesellschaften.

Privatstiftungen klassifizieren

Eine Privatstiftung, die überwiegend Anlageerträge erzielt und deren Vermögen von einem Finanzinstitut verwaltet wird, kann als Finanzinstitut gelten; andernfalls ist sie häufig ein passives Nicht-Finanzunternehmen. Im zweiten Fall melden die Banken US-Personen unter den beherrschenden Personen – bei Stiftungen gehören dazu Stifter, Vorstand, Begünstigte und weitere Personen mit Kontrolle. Die Klassifizierung sollte mit der nach dem GMSG übereinstimmen.

Vorgehen im Family Office

  1. US-Bezüge aller Familienmitglieder und Begünstigten erfassen.
  2. Privatstiftungen und Gesellschaften für FATCA und GMSG einheitlich klassifizieren.
  3. Selbstauskünfte und W-8-Formulare gegenüber allen Banken aktuell halten.
  4. Zustimmung zur Meldung bei US-Personen mit den Banken klären.
  5. Persönliche US-Steuerpflichten mit spezialisierten Beratern abstimmen.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE hält je Person Steuerdomizile mit TIN und je Struktur die Klassifizierung fest. Die AIA/CRS-Vorabprüfung zeigt fehlende Angaben; dieselben Daten bilden die Grundlage für FATCA-Selbstauskünfte gegenüber Banken.

Auf einen Blick

AbkommenModell 2, direkte Meldung an den IRS
Ohne ZustimmungAggregierte Meldung, Gruppenersuchen möglich
DanebenGMSG für den Austausch mit CRS-Staaten

Häufige Fragen

Ist eine österreichische Privatstiftung meldepflichtig nach FATCA?

Das hängt von ihrer Klassifizierung ab. Gilt sie als Finanzinstitut, hat sie eigene Pflichten; als passives Nicht-Finanzunternehmen werden US-Personen unter ihren beherrschenden Personen von den Banken gemeldet.

Gilt FATCA auch für Österreicher mit US-Pass?

Ja. Wer auch die US-Staatsangehörigkeit hat, gilt als US-Person, unabhängig vom Wohnsitz.

Ersetzt das GMSG FATCA?

Nein. Die USA nehmen nicht am Gemeinsamen Meldestandard teil. Beide Regime gelten nebeneinander.

Was passiert, wenn eine US-Person die Zustimmung verweigert?

Die Bank meldet aggregiert, und der IRS kann ein Gruppenersuchen stellen. Viele Banken schränken solche Kundenbeziehungen ein.

Was ist eine GIIN?

Die Global Intermediary Identification Number vergibt der IRS an registrierte Finanzinstitute. Gilt eine Privatstiftung oder Gesellschaft als Finanzinstitut, braucht sie in der Regel eine GIIN, die sie gegenüber Banken angibt.

Welche Formulare verlangen Banken?

Für natürliche Personen meist das Formular W-9 bei US-Personen oder W-8BEN bei Nicht-US-Personen, für Rechtsträger das Formular W-8BEN-E oder eine gleichwertige Selbstauskunft. Diese Formulare müssen aktuell sein und zur GMSG-Selbstauskunft passen.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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