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Leitfaden Steuern

Quellensteuern zurückfordern: Leitfaden für Familienvermögen

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze

Kurzantwort

Auf Dividenden und bestimmte Zinsen behalten viele Staaten Quellensteuern ein – die Schweiz 35 Prozent Verrechnungssteuer, Deutschland 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, Österreich 27,5 Prozent auf Dividenden. Wer nicht im Quellenstaat ansässig ist, kann meist den Teil über dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens zurückfordern. Ohne systematische Erfassung verfallen solche Ansprüche nach Ablauf der Fristen.

Warum Rückforderungen oft liegen bleiben

Quellensteuern werden automatisch abgezogen, Rückforderungen müssen aktiv beantragt werden – für jedes Land, jede Person oder Struktur und oft für jedes Jahr. Banken übernehmen das nicht immer und nicht für alle Länder. In Familienvermögen mit Depots bei mehreren Banken und Titeln aus vielen Ländern summieren sich nicht zurückgeforderte Beträge über die Jahre zu erheblichen Summen, die nach Ablauf der Fristen endgültig verloren sind.

Die wichtigsten Sätze im deutschsprachigen Raum

Quellensteuern auf Dividenden (Grundsätze, ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz und Abkommen)
QuellenstaatSatzInländerAusländer
Schweiz35 % VerrechnungssteuerVolle Rückerstattung bei ordnungsgemässer DeklarationRückforderung bis zum Satz des DBA, häufig auf 15 %
Deutschland25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %Anrechnung bzw. AbgeltungErstattung bis zum DBA-Satz beim Bundeszentralamt für Steuern
Österreich27,5 % Kapitalertragsteuer auf DividendenEndbesteuerung bzw. VeranlagungRückerstattung bis zum DBA-Satz bei der Finanzverwaltung
USA30 % ohne Abkommen–Ermässigung meist auf 15 % mit Formular W-8BEN bzw. W-8BEN-E

Rechenbeispiel

Eine in Deutschland ansässige Person erhält eine Dividende von 10 000 Franken aus einer Schweizer Aktie. Die Schweiz behält 3 500 Franken Verrechnungssteuer ein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Deutschland verbleiben der Schweiz in der Regel 15 Prozent, also 1 500 Franken. Zurückfordern lassen sich damit 2 000 Franken. Die verbleibenden 1 500 Franken werden in Deutschland nach den dortigen Regeln auf die Steuer angerechnet.

In der Schweiz erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, in dem die Leistung fällig wurde. Andere Länder haben eigene Fristen, die zwischen Rückforderungsart und Land variieren.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rückforderung

  • Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerbehörde des Wohnsitz- bzw. Sitzstaats.
  • Steuerbescheinigung bzw. Dividendenabrechnung der Bank mit Brutto, Quellensteuer und Netto.
  • Nutzungsberechtigung: Die antragstellende Person muss wirtschaftlich über die Erträge verfügen; Gestaltungen rund um den Dividendenstichtag werden streng geprüft.
  • Klarheit, ob eine Struktur selbst antragsberechtigt ist oder transparent behandelt wird – etwa bei Personengesellschaften oder bestimmten Trusts.
  • Einhaltung der Formvorschriften und Fristen je Land.

Praxisbeispiel (vereinfacht)

Ein Single Family Office betreut fünf Familienmitglieder in der Schweiz und in Deutschland sowie eine Holding. Eine Auswertung zeigt: Die Bank in Zürich erstattet ausländische Quellensteuern für die Schweizer Ansässigen nur für drei Länder automatisch, die Bank in Frankfurt gar nicht. Über drei Jahre sind so Rückforderungen für französische, niederländische und amerikanische Dividenden nicht gestellt worden. Das Family Office führt eine Liste je Person, Land und Jahr, stellt die noch fristgerechten Anträge und vereinbart mit beiden Banken, welche Länder sie künftig übernehmen.

Ablauf im Family Office

  1. Alle Erträge mit Quellensteuer je Person bzw. Struktur, Land und Jahr erfassen.
  2. Je Land den anwendbaren Abkommenssatz und den rückforderbaren Betrag bestimmen.
  3. Klären, welche Bank welche Rückforderungen übernimmt und welche selbst gestellt werden müssen.
  4. Ansässigkeitsbescheinigungen rechtzeitig beschaffen.
  5. Anträge stellen, Fristen im Kalender führen, Eingänge abstimmen.
  6. Nicht rückforderbare Restsätze für die Steuererklärung im Wohnsitzstaat bereitstellen.

USA und weitere Länder

Neben den Ländern im deutschsprachigen Raum sind für Familienvermögen meist die USA, Frankreich, die Niederlande, Grossbritannien und die nordischen Länder relevant. Die USA erheben ohne Abkommen 30 Prozent auf Dividenden; mit einem gültigen Formular W-8BEN bzw. W-8BEN-E wird an der Quelle direkt der Abkommenssatz angewendet, meist 15 Prozent – eine nachträgliche Rückforderung ist dann nicht nötig. Grossbritannien erhebt auf Dividenden in der Regel keine Quellensteuer.

Andere Länder wenden den Abkommenssatz entweder bereits an der Quelle an, wenn die Bank die nötigen Bescheinigungen weiterleitet, oder verlangen eine nachträgliche Rückforderung mit eigenen Formularen und Fristen. Für die Planung lohnt eine Übersicht je Land: Ermässigung an der Quelle möglich, nachträgliche Rückforderung nötig, Frist, benötigte Unterlagen, zuständige Stelle. Sie zeigt auch, wo sich der Aufwand wegen kleiner Beträge nicht lohnt.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE führt Erträge und Konten je Person und Struktur in der Originalwährung, legt Steuerbescheinigungen und Ansässigkeitsbescheinigungen im Dokumentenspeicher ab und hält Antragsfristen im Compliance-Kalender fest. So bleiben offene Rückforderungen sichtbar, bis sie erledigt sind.

Auf einen Blick

Schweiz35 % Verrechnungssteuer; Rückerstattungsanspruch erlischt nach drei Jahren
Deutschland26,375 % Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag
Österreich27,5 % Kapitalertragsteuer auf Dividenden
RückforderbarDifferenz zwischen Quellensteuer und DBA-Satz

Häufige Fragen

Wie viel Verrechnungssteuer bekommt eine Person mit Wohnsitz in Deutschland zurück?

Nach dem Abkommen Schweiz–Deutschland verbleiben der Schweiz auf Dividenden in der Regel 15 Prozent. Von 35 Prozent sind damit 20 Prozentpunkte zurückforderbar.

Übernimmt die Bank die Rückforderung?

Manche Banken bieten den Service für ausgewählte Länder an, oft gegen Gebühr. Welche Länder abgedeckt sind, sollte schriftlich geklärt werden.

Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Eine Bestätigung der Steuerbehörde des Wohnsitz- oder Sitzstaats, dass die Person oder Struktur dort steuerlich ansässig ist. Viele Länder verlangen sie für jede Rückforderung oder jedes Jahr neu.

Kann eine Familienstiftung Quellensteuern zurückfordern?

Das hängt von ihrer steuerlichen Behandlung im Sitzstaat und vom jeweiligen Abkommen ab. Steuerbefreite oder transparent behandelte Strukturen haben teils eigene Regeln.

Wie lange kann man zurückfordern?

Für die Schweizer Verrechnungssteuer drei Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres. Andere Länder haben eigene Fristen; sie sollten je Land im Kalender geführt werden.

Lohnt sich die Rückforderung bei kleinen Beträgen?

Das ist eine Kostenfrage. Mit einer systematischen Erfassung über mehrere Jahre und Personen werden auch kleinere Beträge wirtschaftlich, weil Bescheinigungen und Abläufe gebündelt werden.

Muss das Formular W-8BEN regelmässig erneuert werden?

Ja. Die Formulare W-8BEN und W-8BEN-E gelten in der Regel bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Unterzeichnung, sofern sich die Umstände nicht vorher ändern. Die Bank fordert meist rechtzeitig ein neues Formular an.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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