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Regulierung Schweiz

SRO-Anschluss: wann ein Finanzintermediär einer Selbstregulierungsorganisation beitreten muss

Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE

Kurzantwort

Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesetz, die nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt werden, müssen sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen – etwa bestimmte Treuhänder, Zahlungsdienstleister oder Kreditgeber. Die SRO überwacht die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und führt Prüfungen durch. Vermögensverwalter und Trustees unterstehen seit dem FINIG dagegen einer Aufsichtsorganisation.

Wer sich anschliessen muss

Erfasst sind Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen, und nicht bereits einer prudentiellen Aufsicht unterstehen. Dazu gehören je nach Tätigkeit etwa Treuhänder, die Gesellschaften verwalten und dabei über fremde Vermögenswerte verfügen, sowie bestimmte Dienstleister im Zahlungsverkehr. Ob eine Tätigkeit berufsmässig ist, bestimmt sich nach den Kriterien der Geldwäschereiverordnung.

Pflichten nach dem Anschluss

  • Einhaltung des SRO-Reglements zu den Sorgfaltspflichten.
  • Identifizierung, Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentation.
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden.
  • Regelmässige Prüfungen durch die SRO bzw. beauftragte Prüfer.
  • Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei bei begründetem Verdacht.

Abgrenzung zum Single Family Office

Ein Single Family Office, das ausschliesslich Vermögen der eigenen Familie verwaltet, ist in der Regel kein Finanzintermediär. Übernimmt es aber Tätigkeiten für Dritte, kann eine Anschlusspflicht oder eine Bewilligungspflicht entstehen. Die Einordnung sollte rechtlich geprüft werden.

Praxis: Nachweise für die SRO-Prüfung

SRO-Prüfungen verlangen dieselben Belege wie jede andere Aufsicht: vollständige Dossiers je Kunde, Risikobeurteilungen mit Begründung und durchgeführte Überprüfungen. FLIORE führt diese Nachweise je Mandat mit Prüfprotokoll.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageGeldwäschereigesetz (GwG), Geldwäschereiverordnung (GwV)
Anerkennung der SROdurch die FINMA
Vermögensverwalter/Trusteesseit FINIG: Aufsichtsorganisation statt SRO

Häufige Fragen

Muss ein Treuhänder einer SRO beitreten?

Wenn er als Finanzintermediär tätig ist und nicht anderweitig beaufsichtigt wird, in der Regel ja.

Was prüft eine SRO?

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten anhand von Stichproben, Weisungen und Ausbildungsnachweisen.

Was ist der Unterschied zur Aufsichtsorganisation?

Aufsichtsorganisationen beaufsichtigen bewilligte Vermögensverwalter und Trustees nach FINIG; SRO überwachen andere Finanzintermediäre.

Braucht ein Single Family Office einen SRO-Anschluss?

In der Regel nicht, solange es nur die eigene Familie betreut.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

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