Regulierung Liechtenstein
Treuhänder in Liechtenstein: Bewilligung und Pflichten
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Liechtensteinische Treuhänder gründen und verwalten Stiftungen, Anstalten, Gesellschaften und Trusts und sitzen häufig in deren Organen. Für diese Tätigkeit brauchen sie eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz (TrHG) und unterstehen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Als Sorgfaltspflichtige nach dem SPG müssen sie Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte feststellen, Risiken beurteilen und alles dokumentieren.
Tätigkeit und Bewilligung
Treuhänder übernehmen die Gründung von Rechtsträgern, die Funktion als Organ – etwa Stiftungsrat oder Verwaltungsrat –, die Verwaltung von Vermögen und die Domizilierung. Wer diese Tätigkeiten berufsmässig ausübt, braucht eine Bewilligung nach dem TrHG; daneben gibt es Personen mit Bestätigung nach dem Gesetz über die Tätigkeit als Organ juristischer Personen.
Pflichten nach dem SPG
- Identifizierung der Vertragspartei und Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten.
- Risikobasierte Beurteilung und verstärkte Sorgfalt bei erhöhten Risiken.
- Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.
- Dokumentation und Aufbewahrung.
- Meldung an die Stabsstelle FIU bei Verdacht.
Aufsicht
Die FMA Liechtenstein beaufsichtigt Treuhänder; die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird regelmässig geprüft. Mängel können zu Massnahmen bis zum Entzug der Bewilligung führen.
Praxis: viele Rechtsträger, ein System
Ein Treuhandunternehmen führt oft Hunderte Rechtsträger. FLIORE bildet jeden davon als Mandat mit Organen, Begünstigten, Fristen, Dokumenten und Risikobeurteilung ab – mit Prüfprotokoll für die Aufsicht.
Kurz-Checkliste
- Bewilligung und Aufsichtsangaben aktuell halten.
- Für jeden Rechtsträger Organe, Begünstigte und Fristen führen.
- Risikobeurteilungen mit Begründung dokumentieren.
- Periodische Überprüfungen planen und belegen.
Auf einen Blick
| Bewilligung | Treuhändergesetz (TrHG) |
|---|---|
| Aufsicht | Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) |
| Sorgfaltspflichten | Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) |
Häufige Fragen
Wie lange müssen Treuhänder Unterlagen aufbewahren?
Nach dem SPG grundsätzlich mindestens zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. Abschluss der Transaktion.
Muss jeder Stiftungsrat einer liechtensteinischen Stiftung Treuhänder sein?
Nicht jeder; gesetzlich gefordert ist bei vielen Rechtsträgern aber ein qualifiziertes Organmitglied mit entsprechender Bewilligung.
Wer beaufsichtigt Treuhänder?
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Welche Pflichten haben Treuhänder bei Verdacht?
Sie müssen der Stabsstelle FIU Meldung erstatten.
Wie unterstützt Software Treuhänder?
Mit einem Register aller Rechtsträger, Organen, Fristen, Dokumenten, Risikobeurteilungen und Prüfprotokoll.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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