Strukturen Liechtenstein
Die liechtensteinische Anstalt
Stand: 11. Oktober 2026 · Leutrim Miftaraj, FLIORE
Kurzantwort
Die Anstalt ist eine eigenständige Rechtsform des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. Sie hat keine Mitglieder oder Aktionäre; die Rechte liegen beim Inhaber der Gründerrechte. Je nach Statuten kann sie wie eine Gesellschaft wirtschaftlich tätig sein oder stiftungsähnlich Vermögen für Begünstigte halten. Für Sorgfaltspflichten, das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und den AIA sind Gründerrechtsinhaber, Verwaltungsrat und Begünstigte zu erfassen.
Merkmale
- Eigene Rechtspersönlichkeit, Haftung grundsätzlich auf das Anstaltsvermögen beschränkt.
- Keine Mitglieder; der Inhaber der Gründerrechte bestimmt über die Anstalt.
- Verwaltungsrat als leitendes Organ, häufig mit liechtensteinischem Treuhänder.
- Flexible Statuten: wirtschaftliche Tätigkeit oder Vermögensverwaltung zugunsten von Begünstigten.
Anstalt, Stiftung oder AG
Im Unterschied zur Stiftung gehört die Anstalt nicht sich selbst; die Gründerrechte sind übertragbar und vererbbar. Im Unterschied zur AG gibt es keine Aktien. Die Anstalt wird deshalb gewählt, wenn eine Familie flexibel bleiben und die Kontrolle bei einer Person bündeln will.
Pflichten
Für Treuhänder gelten die Sorgfaltspflichten nach dem SPG. Die wirtschaftlich Berechtigten – typischerweise der Inhaber der Gründerrechte und gegebenenfalls Begünstigte – sind im Verzeichnis nach dem VwbPG zu führen. Für den AIA ist die Anstalt je nach Tätigkeit Finanzinstitut oder Rechtsträger; bei stiftungsähnlicher Ausgestaltung gelten die Regeln für Stiftungen sinngemäss.
Praxis: Gründerrechte dokumentieren
Die Gründerrechte sind die Schlüsselposition der Anstalt; ihre Übertragungen sollten lückenlos dokumentiert sein. FLIORE führt die Anstalt als Mandat mit Gründerrechtsinhaber, Verwaltungsrat und Begünstigten samt Gültigkeit.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) |
|---|---|
| Schlüsselrolle | Inhaber der Gründerrechte |
| Pflichten | SPG, Verzeichnis nach VwbPG, AIA |
Häufige Fragen
Wer ist bei einer Anstalt wirtschaftlich berechtigt?
Typischerweise der Inhaber der Gründerrechte; bei stiftungsähnlicher Ausgestaltung zusätzlich die Begünstigten.
Können Gründerrechte vererbt werden?
Ja, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
Darf eine Anstalt wirtschaftlich tätig sein?
Ja, je nach Statuten kann sie wie eine Gesellschaft tätig sein.
Wie wird eine Anstalt besteuert?
Nach den liechtensteinischen Steuerregeln; bei rein vermögensverwaltender Tätigkeit kommt unter Voraussetzungen der Status als Privatvermögensstruktur in Betracht.
Quellen
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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