Nachfolge Schweiz
Erbrecht Schweiz: Pflichtteile seit der Revision 2023
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version
Kurzantwort
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen in der Schweiz die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs statt drei Viertel; Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil des Ehegatten oder eingetragenen Partners bleibt bei der Hälfte. Dadurch wächst die frei verfügbare Quote – bei Verheirateten mit Kindern von drei Achteln auf die Hälfte des Nachlasses.
Was sich geändert hat
| Erben | Bis 2022 | Seit 2023 |
|---|---|---|
| Nachkommen | Drei Viertel | Die Hälfte |
| Ehegatte / eingetragener Partner | Die Hälfte | Die Hälfte |
| Eltern | Die Hälfte | Kein Pflichtteil |
Frei verfügbare Quote in Beispielen
- Verheiratet, mit Kindern: Gesetzlich erben Ehegatte und Kinder je die Hälfte. Pflichtteile je ein Viertel; frei verfügbar ist die Hälfte (vorher drei Achtel).
- Unverheiratet, mit Kindern: Die Kinder erben gesetzlich alles; ihr Pflichtteil ist die Hälfte, frei verfügbar die andere Hälfte (vorher ein Viertel).
- Verheiratet, ohne Kinder, Eltern leben: Gesetzlich erhält der Ehegatte drei Viertel, die Eltern ein Viertel. Pflichtteil nur noch für den Ehegatten mit drei Achteln; frei verfügbar sind fünf Achtel.
- Unverheiratet, ohne Kinder: Kein Pflichtteil mehr; die Person kann frei verfügen.
Neu: Pflichtteil im Scheidungsverfahren
Stirbt ein Ehegatte während eines Scheidungsverfahrens, verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn das Verfahren auf gemeinsames Begehren eingeleitet wurde oder die Ehegatten seit mindestens zwei Jahren getrennt leben (Art. 472 ZGB). Das schafft Planungssicherheit in einer sensiblen Phase.
Was bestehende Testamente betrifft
Testamente und Erbverträge, die vor 2023 errichtet wurden, bleiben gültig. Massgebend ist aber das Recht im Zeitpunkt des Todes. Wer etwa «die Kinder auf den Pflichtteil setzt», gibt ihnen nach neuem Recht weniger als ursprünglich gedacht. Formulierungen mit Bruchzahlen oder Verweisen auf Pflichtteile sollten deshalb überprüft werden.
Neue Spielräume nutzen
- Bestehende Verfügungen auf Pflichtteilsformulierungen prüfen.
- Frei verfügbare Quote bewusst zuteilen, etwa an Lebenspartner, ein Kind im Unternehmen oder eine Stiftung.
- Ehe- und Erbverträge auf das neue Recht abstimmen.
- Unternehmensnachfolge mit der grösseren Quote planen.
- Steuerliche Folgen der Zuteilung im jeweiligen Kanton klären.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE liefert die Grundlage für die Nachlassplanung: konsolidiertes Vermögen je Person mit Durchschau durch die Strukturen, Dokumente wie Testamente und Eheverträge im verschlüsselten Speicher und Fristen für deren Überprüfung im Kalender.
Auf einen Blick
| Inkrafttreten | 1. Januar 2023 |
|---|---|
| Nachkommen | Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbteils (vorher 3/4) |
| Eltern | Kein Pflichtteil mehr |
| Ehegatte | Pflichtteil unverändert 1/2 |
Häufige Fragen
Gilt das neue Recht auch für ältere Testamente?
Ja. Massgebend ist das Recht im Zeitpunkt des Todes. Ältere Verfügungen bleiben gültig, ihre Wirkung kann sich aber verändern.
Kann ein Kind ganz enterbt werden?
Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Sonst bleibt der Pflichtteil geschützt.
Was gilt für Konkubinatspartner?
Sie haben kein gesetzliches Erbrecht. Mit der grösseren frei verfügbaren Quote können sie aber stärker begünstigt werden; kantonale Erbschaftssteuern sind dabei zu beachten.
Ändert die Revision etwas an der Erbschaftssteuer?
Nein. Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt und von der Revision nicht betroffen.
Quellen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) – Fedlex
- Bundesamt für Justiz – Revision des Erbrechts
- Schweizerische Steuerkonferenz – Erbschafts- und Schenkungssteuern
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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