Schweizer Software der Innopulse Consulting GmbH, ZugDaten in der Schweiz gespeichert (Zürich)Sicherheit und Datenschutz
FLIORE

Regulierung Schweiz

Verdachtsmeldung an die MROS

Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version

Kurzantwort

Weiss ein Schweizer Finanzintermediär oder hat er den begründeten Verdacht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder qualifizierten Steuervergehen stammen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, muss er der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) unverzüglich Meldung erstatten (Art. 9 GwG). Bei einfachem Verdacht besteht ein Melderecht (Art. 305ter Abs. 2 StGB). Gemeldet wird elektronisch über goAML; die Kundschaft darf nicht informiert werden.

Meldepflicht und Melderecht

Die Meldepflicht nach Art. 9 GwG setzt Wissen oder einen begründeten Verdacht voraus. Ein Verdacht ist begründet, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die sich nach den zusätzlichen Abklärungen nicht ausräumen lassen. Daneben erlaubt Art. 305ter Abs. 2 StGB eine Meldung bei Wahrnehmungen, die auf Geldwäscherei schliessen lassen, ohne dass ein begründeter Verdacht vorliegt. Die MROS ist Teil des Bundesamts für Polizei (fedpol).

Ablauf einer Meldung

  1. Auffälligkeit dokumentieren und zusätzliche Abklärungen nach Art. 6 GwG durchführen.
  2. Ergebnis würdigen: ausgeräumt oder begründeter Verdacht.
  3. Meldung über das elektronische System goAML mit allen relevanten Unterlagen erfassen.
  4. Interne Dokumentation der Meldung und der Entscheidungsgründe.
  5. Geschäftsbeziehung weiterführen und Aufträge sorgfältig prüfen, bis die MROS sich äussert.

Nach der Meldung

  • Informationsverbot: Weder die betroffene Kundschaft noch Dritte dürfen über die Meldung informiert werden (Art. 10a GwG).
  • Vermögenssperre: Leitet die MROS die Meldung an eine Strafverfolgungsbehörde weiter, sperrt der Finanzintermediär die betroffenen Vermögenswerte bis zu deren Verfügung, höchstens fünf Werktage (Art. 10 GwG).
  • Abbruch: Teilt die MROS innert 40 Arbeitstagen ab Eingang der Meldung nicht mit, dass sie die Informationen einer Strafverfolgungsbehörde übermittelt, darf die Geschäftsbeziehung abgebrochen werden – nur so, dass der Abfluss der Vermögenswerte nachvollziehbar bleibt, und mit unverzüglicher Mitteilung des Abbruchs an die MROS (Art. 9b GwG).
  • Straflosigkeit: Wer in gutem Glauben meldet, kann nicht wegen Verletzung von Geheimnispflichten belangt werden (Art. 11 GwG).

Gilt das für mein Family Office?

Die Meldepflicht trifft Finanzintermediäre im Sinne des GwG. Ein Single Family Office, das ausschliesslich das Vermögen einer Familie verwaltet, ist je nach Ausgestaltung nicht unterstellt; Multi Family Offices, Vermögensverwalter, Trustees und Treuhänder mit Organfunktionen in Sitzgesellschaften sind es in der Regel. Unterstellte Family Offices sind einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen oder von der FINMA beaufsichtigt.

Häufige Fehler

Zu späte Meldung nach langen internen Diskussionen, fehlende Dokumentation der Abklärungen, Warnung der Kundschaft durch auffällige Rückfragen oder ein vorschneller Abbruch der Beziehung, der Spuren verwischt. Auch nicht meldepflichtige Fälle sollten mit Begründung dokumentiert werden – eine spätere Prüfung fragt, warum nicht gemeldet wurde.

Umsetzung in FLIORE

FLIORE hält Abklärungen, Belege und Entscheidungen je Mandat im Prüfprotokoll fest und markiert Auffälligkeiten aus Transaktionen und Screening. Die Meldung selbst erfolgt über goAML; die Plattform liefert die strukturierte Dokumentation dafür.

Auf einen Blick

MeldestelleMROS, Bundesamt für Polizei (fedpol)
PflichtWissen oder begründeter Verdacht (Art. 9 GwG)
RechtEinfacher Verdacht (Art. 305ter Abs. 2 StGB)
KanalgoAML (elektronisch)

Häufige Fragen

Wie schnell muss gemeldet werden?

Unverzüglich, sobald nach den Abklärungen ein begründeter Verdacht besteht. Die Abklärungen selbst dürfen nicht verschleppt werden.

Darf ich die Kundschaft nach der Meldung weiter betreuen?

Ja, die Beziehung wird grundsätzlich weitergeführt. Aufträge sind sorgfältig zu prüfen; die Kundschaft darf nicht über die Meldung informiert werden.

Was ist mit qualifizierten Steuervergehen?

Sie gelten seit 2016 als Vortat zur Geldwäscherei. Vermögenswerte aus einem qualifizierten Steuervergehen können deshalb eine Meldepflicht auslösen.

Muss auch ein abgelehnter Kunde gemeldet werden?

Die Meldepflicht besteht auch, wenn Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines begründeten Verdachts abgebrochen werden.

Quellen

Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Weiterlesen

Regulierung SchweizSorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz (GwG)Regulierung SchweizSRO-Anschluss: wann ein Finanzintermediär einer Selbstregulierungsorganisation beitreten mussRatgeber ComplianceTransaktionsüberwachung im Family OfficeRatgeber ComplianceVerstärkte Sorgfaltspflichten in der Praxis

Mehr zu Regulierung & Datenschutz

Alle Ratgeber →

FLIORE in Ihrem Family Office

Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.

Demo vereinbaren