Regulierung Liechtenstein
Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) in Liechtenstein
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) verpflichtet Banken, Treuhänder, Vermögensverwalter und weitere Sorgfaltspflichtige, Vertragsparteien zu identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte festzustellen, ein Geschäftsprofil zu erstellen, Geschäftsbeziehungen risikobasiert zu überwachen und alles zu dokumentieren. Bei Verdacht wird an die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) gemeldet. Die Aufsicht liegt bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Wer sorgfaltspflichtig ist
Neben Banken und Versicherungen zählen insbesondere Treuhänder und Treuhandgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Rechtsanwälte bei bestimmten Tätigkeiten sowie Personen, die Organfunktionen in Rechtsträgern ausüben, zu den Sorgfaltspflichtigen. Für Family Offices in Liechtenstein ist entscheidend, ob sie solche Tätigkeiten für Dritte erbringen. Ausführende Bestimmungen enthält die Sorgfaltspflichtverordnung (SPV).
Die Kernpflichten
- Identifikation und Überprüfung der Identität der Vertragspartei.
- Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen.
- Erstellung eines Geschäftsprofils mit Herkunft der Vermögenswerte und Zweck der Beziehung.
- Risikobasierte Überwachung der Geschäftsbeziehung während ihrer ganzen Dauer.
- Dokumentation und Aufbewahrung der Unterlagen.
- Meldung an die SFIU bei Verdacht auf Geldwäscherei, Vortaten oder Terrorismusfinanzierung.
Das Geschäftsprofil
Das Geschäftsprofil ist eine liechtensteinische Besonderheit in seiner Ausprägung: Es hält fest, wer hinter der Beziehung steht, woher das Vermögen stammt, welche Transaktionen zu erwarten sind und wozu die Struktur dient. Es ist laufend aktuell zu halten und dient als Massstab für die Überwachung. Für Stiftungen und Trusts gehören die Begünstigten bzw. Begünstigtenkategorien und Personen mit Kontrollrechten dazu.
Treuhänder als Organ
Rechtsträger ohne kaufmännische Tätigkeit in Liechtenstein, etwa viele Stiftungen und Anstalten, müssen nach Art. 180a PGR mindestens ein Organmitglied haben, das über eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz verfügt. Dadurch ist bei fast jeder Struktur ein Sorgfaltspflichtiger eingebunden, der die Pflichten des SPG erfüllt – und der vom Family Office vollständige und aktuelle Unterlagen erwartet.
Zusammenarbeit mit dem Treuhänder
- Angaben zu Stifter, Begünstigten und Kontrollpersonen vollständig liefern.
- Herkunft der Vermögenswerte mit Belegen dokumentieren.
- Änderungen wie Wohnsitzwechsel, neue Begünstigte oder Todesfälle sofort melden.
- Periodische Aktualisierungen des Geschäftsprofils aktiv unterstützen.
- Unterlagen für alle Banken der Struktur konsistent halten.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE führt liechtensteinische Stiftungen, Anstalten und Treuhänderschaften als Mandate mit Rollen, Ausweis- und Steuerdaten, Vermögen und Dokumenten. Das KYC-Paket stellt Unterlagen für Treuhänder und Banken in einem PDF zusammen.
Auf einen Blick
| Gesetz | Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) mit Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) |
|---|---|
| Aufsicht | Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) |
| Meldestelle | Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) |
| Besonderheit | Geschäftsprofil als zentrales Dokument |
Häufige Fragen
Gilt das SPG auch für ein Single Family Office in Liechtenstein?
Das hängt von seiner Tätigkeit ab. Verwaltet es nur eigenes Familienvermögen ohne sorgfaltspflichtige Tätigkeiten für Dritte, kann es ausserhalb liegen. Die Einordnung sollte mit der FMA oder Fachleuten geklärt werden.
Wie unterscheidet sich das SPG vom Schweizer GwG?
Beide folgen den FATF-Standards. Liechtenstein ist zudem als EWR-Staat an die EU-Geldwäscherichtlinien gebunden; Begriffe und Detailregeln unterscheiden sich.
Was muss ein Treuhänder bei einer Stiftung feststellen?
Stifter, Mitglieder des Stiftungsrats, Protektor, Begünstigte oder Begünstigtenkategorien und weitere Personen mit Kontrolle.
Wohin wird ein Verdacht gemeldet?
An die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) in Vaduz.
Welche Unterlagen erwartet der Treuhänder vom Family Office?
Ausweise und Wohnsitzangaben der wirtschaftlich Berechtigten, Belege zur Herkunft der Vermögenswerte, Angaben zum Zweck der Struktur und zu erwarteten Transaktionen sowie jede Änderung bei Begünstigten oder Kontrollpersonen.
Quellen
- Liechtensteinische Gesetzessammlung – gesetze.li
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Landesverwaltung Liechtenstein – Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU)
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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