Steuern Schweiz
Mehrwertsteuer im Schweizer Family Office
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Ein Schweizer Family Office wird mehrwertsteuerpflichtig, wenn es aus steuerbaren Leistungen mindestens 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erzielt; der Normalsatz beträgt seit 2024 8,1 Prozent. Leistungen an Empfänger im Ausland sind meist nicht in der Schweiz steuerbar. Holdings können für Beteiligungen den Vorsteuerabzug geltend machen, und Gesellschaften unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Mehrwertsteuergruppe zusammenschliessen.
Steuerpflicht
Nach Art. 10 MWSTG ist steuerpflichtig, wer ein Unternehmen betreibt und im In- und Ausland mindestens 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr erzielt. Eine freiwillige Unterstellung ist möglich, etwa um Vorsteuern zurückzuerhalten. Die Steuersätze betragen seit dem 1. Januar 2024 8,1 Prozent (Normalsatz), 2,6 Prozent (reduziert) und 3,8 Prozent (Beherbergung).
Welche Leistungen steuerbar sind
- Beratung, Verwaltung, Reporting und Koordination durch das Family Office: in der Regel steuerbar.
- Individuelle Vermögensverwaltung: steuerbar; ausgenommen ist die Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen.
- Bank- und Versicherungsumsätze: von der Steuer ausgenommen.
- Vermietung von Liegenschaften: ausgenommen, mit Option zur Versteuerung unter bestimmten Voraussetzungen.
- Leistungen an Empfänger mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland: meist nicht in der Schweiz steuerbar, weil der Leistungsort beim Empfänger liegt.
Holding und Vorsteuerabzug
Das Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen gilt mehrwertsteuerlich als unternehmerische Tätigkeit; eine Holding kann deshalb grundsätzlich Vorsteuern auf Aufwendungen für ihre Beteiligungen abziehen, sofern sie steuerpflichtig ist. Als Beteiligungen gelten Anteile von mindestens 10 Prozent, die als dauernde Anlage gehalten werden. Ein Vorsteuerabzug auf Aufwendungen für private Zwecke der Familie ist dagegen ausgeschlossen.
Gruppenbesteuerung
Rechtsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die unter einheitlicher Leitung stehen, können sich nach Art. 13 MWSTG zu einer Mehrwertsteuergruppe zusammenschliessen. Leistungen innerhalb der Gruppe sind dann nicht steuerbar. Für Familien mit Holding, Family-Office-Gesellschaft und Immobiliengesellschaften kann das den Aufwand und Vorsteuerverluste verringern; im Gegenzug haften alle Gruppenmitglieder solidarisch.
Bezugsteuer nicht vergessen
Bezieht ein steuerpflichtiges Family Office Dienstleistungen von Anbietern im Ausland, etwa Beratung oder Software, schuldet es darauf die Bezugsteuer. Nicht steuerpflichtige Personen werden bezugsteuerpflichtig, wenn ihre Bezüge aus dem Ausland 10 000 Franken pro Jahr übersteigen. Gerade Single Family Offices übersehen diese Pflicht häufig.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE stellt Rechnungen mit je Rechnung einstellbarer Mehrwertsteuer aus – für Empfänger im In- und Ausland – und erzeugt für CHF-Rechnungen die Schweizer QR-Rechnung. Rechnungsbelege und Gruppenverträge liegen im Dokumentenspeicher.
Auf einen Blick
| Umsatzgrenze | 100 000 Franken steuerbarer Umsatz pro Jahr |
|---|---|
| Normalsatz | 8,1 Prozent seit 1. Januar 2024 |
| Gruppenbesteuerung | Art. 13 MWSTG, einheitliche Leitung |
| Bezugsteuer | Auch für Nichtsteuerpflichtige ab 10 000 Franken Auslandsbezügen |
Häufige Fragen
Muss ein Single Family Office, das nur die eigene Familie betreut, Mehrwertsteuer abrechnen?
Wenn es Leistungen gegen Entgelt erbringt und die Umsatzgrenze erreicht, grundsätzlich ja. Ob ein Leistungsaustausch vorliegt, hängt von der Ausgestaltung ab und sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.
Sind Honorare an Familienmitglieder im Ausland steuerbar?
Dienstleistungen an Empfänger mit Wohnsitz im Ausland sind meist nicht in der Schweiz steuerbar, weil der Ort der Leistung beim Empfänger liegt. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Leistungen im Zusammenhang mit Schweizer Grundstücken.
Lohnt sich eine Mehrwertsteuergruppe?
Oft dann, wenn mehrere Gesellschaften untereinander Leistungen erbringen und einzelne keine vollen Vorsteuern abziehen können. Die Solidarhaftung ist dabei zu bedenken.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Vermögensverwaltungshonorare?
Individuelle Vermögensverwaltung unterliegt dem Normalsatz von 8,1 Prozent, sofern der Leistungsort in der Schweiz liegt.
Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20) – Fedlex
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – MWST-Info Gruppenbesteuerung und Holding
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) – Fedlex
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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