Strukturen Schweiz
Revisionspflicht und Opting-out für Family-Office-Gesellschaften
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze
Kurzantwort
Schweizer Aktiengesellschaften und GmbH unterliegen der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei Grössen überschreiten: Bilanzsumme 20 Millionen, Umsatz 40 Millionen, 250 Vollzeitstellen – oder wenn sie konsolidieren müssen. Sonst gilt die eingeschränkte Revision. Bei höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können alle Aktionäre bzw. Gesellschafter darauf verzichten (Opting-out, Art. 727a OR).
Die drei Stufen
| Stufe | Voraussetzung | Prüfung |
|---|---|---|
| Ordentliche Revision | Publikumsgesellschaft; zwei von drei Grössen in zwei Jahren überschritten (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen); Konsolidierungspflicht; Verlangen von Aktionären mit mindestens 10 Prozent | Umfassende Prüfung durch zugelassenen Revisionsexperten, inkl. internes Kontrollsystem |
| Eingeschränkte Revision | Alle übrigen Gesellschaften | Prüfung mit reduziertem Umfang durch zugelassenen Revisor |
| Opting-out | Höchstens 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung sämtlicher Aktionäre bzw. Gesellschafter | Keine Revision |
Typische Family-Office-Konstellationen
Eine Familienholding mit wenigen oder keinen Mitarbeitenden erfüllt die Voraussetzung für ein Opting-out meist. Anders kann es aussehen, wenn die Holding andere Unternehmen kontrolliert und gemeinsam mit diesen die Schwellen für eine Konzernrechnung überschreitet: Dann besteht eine Konsolidierungspflicht (Art. 963 OR) und damit die Pflicht zur ordentlichen Revision. Auch Family-Office-Dienstleistungsgesellschaften mit eigenem Team bleiben oft unter zehn Vollzeitstellen.
Opting-out richtig umsetzen
- Prüfen, ob die Grenze von zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt eingehalten ist.
- Zustimmung sämtlicher Aktionäre bzw. Gesellschafter einholen.
- Verzicht im Handelsregister eintragen lassen; die Revisionsstelle wird gelöscht.
- Jährlich prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
- Für Krisenfälle vorsorgen: Bei Überschuldung muss der Zwischenabschluss auch ohne Revisionsstelle durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden.
Rechte der Aktionäre
Auch nach einem Opting-out kann jeder Aktionär spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen. Aktionäre mit mindestens 10 Prozent des Kapitals können eine ordentliche Revision verlangen. In Familien mit mehreren Stämmen sollte deshalb klar geregelt sein, wie mit solchen Begehren umgegangen wird.
Freiwillige Prüfung als Option
Ein Verzicht spart Kosten, nimmt der Familie aber eine unabhängige Kontrolle. Gerade wenn Familienmitglieder nicht aktiv beteiligt sind oder das Family Office grosse Vollmachten hat, kann eine freiwillige Prüfung oder eine vereinbarte Prüfung bestimmter Bereiche sinnvoll sein – etwa der Zahlungsabläufe.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE hält je Gesellschaft Organe, Revisionsstelle bzw. Opting-out, Abschlusstermine und Beschlüsse fest. Fristen für Generalversammlung und Abschluss erscheinen im Compliance-Kalender; Unterlagen für die Revision liegen versioniert im Dokumentenspeicher.
Auf einen Blick
| Ordentliche Revision | Zwei von drei Grössen (20 Mio. / 40 Mio. / 250 Vollzeitstellen) oder Konsolidierungspflicht |
|---|---|
| Opting-out | Bis 10 Vollzeitstellen, Zustimmung aller Aktionäre |
| Grundlage | Art. 727 ff. und 963 OR |
Häufige Fragen
Gilt das Opting-out auch für eine GmbH?
Ja. Für die GmbH gelten die Revisionsvorschriften des Aktienrechts sinngemäss; der Verzicht verlangt die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
Braucht eine Familienstiftung eine Revisionsstelle?
Nein. Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen sind von der Pflicht befreit (Art. 87 Abs. 1bis ZGB). Andere Stiftungen brauchen grundsätzlich eine Revisionsstelle.
Kann das Opting-out rückgängig gemacht werden?
Ja. Die Gesellschaft kann jederzeit wieder eine Revisionsstelle wählen; sie muss es, wenn die Voraussetzungen für den Verzicht entfallen.
Wie werden Vollzeitstellen gezählt?
Im Jahresdurchschnitt; Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Was kostet eine eingeschränkte Revision?
Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Bei einer einfachen Holding liegt der Aufwand meist deutlich unter dem einer ordentlichen Revision. Ein Vergleich mehrerer Angebote zugelassener Revisoren lohnt sich.
Quellen
- Obligationenrecht (OR, SR 220) – Fedlex
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) – Fedlex
- Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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