Regulierung Schweiz
Formular A: wirtschaftlich berechtigte Person feststellen
Stand: · Leutrim Miftaraj, FLIORE · Redaktionsgrundsätze · English version
Kurzantwort
Mit dem Formular A erklärt die Vertragspartei gegenüber einer Schweizer Bank schriftlich, wer an den eingebrachten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzadresse. Es geht auf die Standesregeln der Banken (VSB 20) zurück und wird insbesondere bei Sitzgesellschaften verlangt. Bei operativen Gesellschaften gilt das Formular K, bei Trusts das Formular T, bei Stiftungen das Formular S.
Rechtlicher Hintergrund
Nach Art. 4 GwG müssen Finanzintermediäre die wirtschaftlich berechtigte Person mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt feststellen und deren Identität überprüfen. Die Banken konkretisieren das in der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20). Das Formular A ist die standardisierte schriftliche Erklärung der Vertragspartei dazu. Andere Finanzintermediäre, etwa Vermögensverwalter und Treuhänder, verwenden vergleichbare Formulare ihrer Selbstregulierungsorganisation.
Wann welches Formular
| Formular | Anwendungsfall | Erfasst |
|---|---|---|
| A | Vertragspartei ist nicht selbst wirtschaftlich berechtigt oder Zweifel bestehen, insbesondere bei Sitzgesellschaften | Wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten |
| K | Operativ tätige juristische Personen und Personengesellschaften | Kontrollinhaber (in der Regel ab 25 Prozent) |
| T | Trusts und vergleichbare Vermögenseinheiten | Settlor, Trustee, Protector, Begünstigte |
| S | Stiftungen | Stifter, Begünstigte, Personen mit Kontrollrechten |
Inhalt und Unterzeichnung
Das Formular A nennt für jede wirtschaftlich berechtigte Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und tatsächliche Wohnsitzadresse. Es wird von der Vertragspartei unterzeichnet – bei Gesellschaften von zeichnungsberechtigten Organen. Die Formulare weisen darauf hin, dass vorsätzlich falsche Angaben als Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB strafbar sind. Ändern sich die Verhältnisse, muss die Bank informiert und ein neues Formular eingereicht werden.
Häufige Fehler
- Alte Wohnsitzadressen nach einem Umzug.
- Unterschrift durch Personen ohne aktuelle Zeichnungsberechtigung.
- Unterschiedliche Angaben bei verschiedenen Banken für dieselbe Gesellschaft.
- Nicht gemeldete Änderungen nach einer Erbschaft oder Anteilsübertragung.
- Treuhandverhältnisse, bei denen der Treugeber nicht als wirtschaftlich Berechtigter erscheint.
Effizient pflegen
- Die Angaben aller wirtschaftlich Berechtigten einmal zentral und vollständig erfassen.
- Für jede Struktur festhalten, welches Formular bei welcher Bank eingereicht wurde und wann.
- Bei jeder Änderung prüfen, welche Banken informiert werden müssen.
- Unterzeichnete Formulare versioniert ablegen.
- Im Rahmen der periodischen Überprüfung Aktualität und Konsistenz kontrollieren.
Umsetzung in FLIORE
FLIORE hält die Angaben der wirtschaftlich Berechtigten je Struktur zentral fest – mit Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Ausweisdaten und Rollen. Unterzeichnete Formulare liegen versioniert im Dokumentenspeicher, und das KYC-Paket stellt sie zusammen mit Ausweisen und Registerauszügen für eine Bank in einem PDF bereit.
Auf einen Blick
| Grundlage | Art. 4 GwG, VSB 20 |
|---|---|
| Inhalt | Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzadresse |
| Verwandte Formulare | K (Kontrollinhaber), T (Trusts), S (Stiftungen) |
| Falschangaben | Strafbar als Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) |
Häufige Fragen
Muss ich als Kontoinhaber selbst ein Formular A ausfüllen?
Wenn Sie als natürliche Person auf eigene Rechnung handeln und keine Zweifel bestehen, in der Regel nicht. Die Bank kann es aber verlangen, etwa wenn ein Dritter Vollmacht hat oder die Herkunft der Mittel Fragen aufwirft.
Warum verlangt jede Bank ein eigenes Formular?
Jede Bank erfüllt ihre Sorgfaltspflichten selbst und muss die Erklärung in ihren Unterlagen haben. Die Formulare sind standardisiert, die Daten lassen sich deshalb zentral pflegen und mehrfach verwenden.
Was gilt bei börsenkotierten Gesellschaften?
Für börsenkotierte Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften besteht in der Regel keine Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten.
Wie oft muss das Formular erneuert werden?
Bei jeder Änderung der wirtschaftlichen Berechtigung. Zudem prüfen Banken im Rahmen ihrer periodischen Überprüfung, ob die Angaben noch aktuell sind.
Quellen
- Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0) – Fedlex
- Schweizerische Bankiervereinigung – Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20)
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) – Fedlex
- FINMA – Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA)
Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die zitierten Rechtsquellen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Weiterlesen
Mehr zu Regulierung & Datenschutz
FLIORE in Ihrem Family Office
Sehen Sie Strukturen, Compliance und konsolidiertes Vermögen mit Ihren eigenen Fragestellungen – in einer persönlichen Demo.
